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Biodiversitätsgesetz beschlossen

Biodiversitätsgesetz

© Grüne Fraktion

Normalerweise berichten wir in diesem Rundbrief nicht darüber, was im Landtag geschieht. Für den Gesetzesbeschluss aus der vergangenen Woche hielten wir eine Ausnahme für vertretbar. Denn mit dem „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“ (kurz: Biodiversitätsgesetz) wird nicht weniger als ein Paradigmenwechsel im Umgang mit der Natur eingeleitet. Es ist wohlgemerkt lediglich die Einleitung, weitere Schritte müssen noch folgen, dennoch geht Baden-Württemberg deutlich weiter, als andere Bundesländer.

Wesentliche Punkte der Neuregelung sind: Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 Prozent bis zum Jahr 2030; Reduktion der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent bis zum Jahr 2030; Verbot von Pestiziden in ausgewiesenen Naturschutzgebieten; Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds auf 15 Prozent der Landesflächen bis zum Jahr 2030; Erhalt von Streuobstbeständen; Verbot von Schottergärten auf Privatgrundstücken; Minimierung der Lichtverschmutzung sowie die Schaffung von Refugialflächen auf 10 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen.

Unser Dank gilt neben dem Landtag und dem zuständigen Minister Franz Untersteller vor allem den ganzen Aktiven des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“, welches das Gesetz auf die politische Tagesordnung gesetzt hat. Gerade in unserer Region gibt es etliche Initiativen, die sich für einen besseren Naturschutz einsetzen und die ihren Anteil geleistet haben. DANKE dafür!