Einwegverpackungssteuer prüfen! (03.02.2020)
In der Antwort auf unseren Antrag bezüglich einer Zero-Waste-Strategie hat der OB ausgeführt, dass er es für zielführend hält, die Anstrengungen zur Abfallvermeidung zu verstärken und eine entsprechende Überzeugungsarbeit bei den Ulmer*innen zu leisten.
„Diesen Ansatz halten wir für völlig richtig, wenn auch für sich genommen für nicht ausreichend. Den Schutz von Klima und Umwelt an die Bürger*innen zu delegieren, reicht eben nicht aus, auch der Staat muss entsprechende Anreize setzen. Der beste Anreiz zur Vermeidung von Verpackungsmüll ist gewiss ein monetärer – es soll günstiger sein, Mehrwegverpackungen zu nutzen, als Verpackungsmüll zu produzieren“, erklärt Clarissa Teuber.
Die Stadt Tübingen führt nun eine Steuer auf Einwegverpackungen ein, nachdem ein Rechtsgutachten bestätigt hat, dass die rechtliche Grundlage mit §9 Absatz 4 Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit Artikel 106 Abs. 6 Grundgesetz ausreichend ist. Die GRÜNE Fraktion hat beantragt, die Einführung einer kommunalen Steuer auf Einwegverpackung auch in Ulm zu prüfen.