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Vergabe der Bauplätze im Baugebiet Hagäcker (03.02.2021)

Wolfgang Stittrich

© Grüne Fraktion

In der vergangenen Sitzung des Bauausschusses wurde das Baugebiet Hagäcker behandelt. Der Unmut in Einsingen über die Entwicklung ist groß, und für uns GRÜNE völlig nachvollziehbar. Die Kombination aus großen Grundstücken und sehr lockerem Baurecht führt dazu, dass Häuser entstehen, die mit einem Einfamilienhaus wenig bis nichts zu tun haben. Das Baurecht ermöglicht es, weil es sowohl rechtlich möglich ist, vier Wohneinheiten je Grundstück zu verwirklichen (Zwei Doppelhaushälften mit je Einliegerwohnung) als auch ein gesamtes Stockwerk als „Abstellraum“ zu deklarieren in der klaren Absicht, später weitere Wohneinheiten daraus zu machen.

Der Einsinger Ortschaftsrat hat mehrfach die Bereitschaft erklärt, auch Geschosswohnungsbau in der Ortschaft zuzulassen, mehr noch, sie zu begrüßen. Diese Haltung finden wir angesichts des derzeitigen Wohnungsmarks vorbildlich. Aber wir verstehen den Wunsch, dabei planerisch „mitgenommen“ zu werden, was das Baurecht nicht ermöglicht, weil eben fast „alles geht“.

Der Bauausschuss hat sich dagegen entschieden, den Bebauungsplan zu ändern, weil ein Bebauungsplan als Instrument ein deutlich „stumpferes Schwert“ ist als der privatrechtliche Kaufvertrag. Es gab von allen Fraktionen den klaren Auftrag, davon Gebrauch zu machen. Um das zu formalisieren, beantragen wir:

Die Kaufverträge für ausstehende Baugrundstücke werden im Baugebiet Hagäcker künftig erst beurkundet, nachdem der Ortschaftsrat in einer (wenn rechtlich möglich öffentlichen) Sitzung einen Entwurf für das jeweilige Gebäude präsentiert bekommt und ggf. Nachverhandlungen und Umplanungen anregen kann. Die präsentierten Entwürfe werden zum verbindlichen Teil des Kaufvertrags und die Einhaltung mit angemessenen Geldstrafen erzwungen. Die gesamte Kubatur unterliegt einer vertraglichen Beschränkung, die von der Abteilung SUB als „gebäudetypisch“ eingeschätzt wird.

"Bisher wurde dieses Instrument nicht angewandt, weil es bei einem „typischen“ Einfamilienhaus/Doppelhaus keine Notwendigkeit dazu gab, diese hielten sich im Rahmen. Nachdem der Baugrund immer knapper wird, und die Gebäude anders ausfallen, muss sichergestellt werden, dass auf den indirekt subventionierten Grundstücken für Familien keine Investitionsobjekte entstehen. Wir regen an, die skizzierte umfassendere Beteiligung der Ortschafträte auch bei anderen Bebauungsplänen einzusetzen, bei denen Grundstücke über 400 m² für Einzelbauherrschaften vorgesehen sind, sofern diese trotz Baulandknappheit weiterhin angeboten werden", erläutert Stittrich