"Wir wurden von der Leitung des evangelischen Kindergartens Weikmannstraße und von den Eltern der dort betreuten Kinder darauf aufmerksam gemacht, dass Autofahrer*innen die Fußgänger*innen-Ampel in der Römerstraße immer wieder bei rot überfahren, wenn diese also für die Fußgänger*innen auf grün steht. Dies ist umso gefährlicher, weil die besagte Ampel bzw. der von ihr gesicherte Überweg Teil des Schulwegs der Kinder des besagten Kindergartens und der Albrecht-Berblinger-Schule sind." erklärt Ulrich Metzger
Wir bitten daher die zuständige Abteilung zu prüfen, ob ein „Blitzer“ installiert werden kann, der ausgelöst wird, wenn diese Ampel vorschriftenwidrig überfahren wird. Ferner bitten wir zu prüfen, ob die Voraussetzungen des §45 Abs. 9 S. 6 der StVO erfüllt sind, sodass eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im fraglichen Bereich verfügt werden kann.
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