Wohnungs- und Obdachlosigkeit in der Pandemie (06.12.2021)
"Wohnungs- und Obdachlose haben es in der Pandemie besonders schwer. Die Corona Krise
trifft wohnungslose Menschen insbesondere in der kalten Jahreszeit hart. Viele haben jetzt
nicht mehr die Möglichkeit zeitweise bei Freunden oder Verwandten unterzukommen.
Die Landesregierung stellt den Kommunen eine Soforthilfe in Höhe von 400.000 Euro für die
Unterbringung von Obdachlosen zur Verfügung." kommentiert Doris Schiele.
Städte und Gemeinden sollen zusätzliche Unterkünfte und Zimmer für die Unterbringung von
obdachlosen Menschen anmieten, um eine Mehrfachbelegung von Zimmern zu vermeiden
und auch eine Unterbringung unter Quarantänebedingungen zu ermöglichen.
Wir beantragen daher, zeitnah geeignete Unterkünfte für Obdachlose während der kalten
Jahreszeit unter Quarantänebedingungen bereitzustellen.
Das Europäische Parlament hat mit Zustimmung Deutschlands Maßnahmen gefordert, damit
es 2030 in der EU keine Obdachlosigkeit mehr gibt.
Obdachlosigkeit sollte nicht länger verwaltet, sondern verhindert werden.
Es sollten daher vermehrt „Housing First“ –Projekte umgesetzt werden. Dieser Ansatz wird
bereits von einigen Ländern erfolgreich verfolgt. Im Unterschied zu traditionellen Programmen
wird obdachlosen Menschen ohne Vorbedingung eigener Wohnraum zur Verfügung gestellt.
Davon ausgehend können dann Wege hin zur sozialen und beruflichen Integration entwickelt
werden.
Auch in Ulm wurde schon vor einigen Jahren im Ausschuss Bildung und Soziales beschlossen,
langfristig "Housing First" umzusetzen. Die Sanierung und Erweiterung des DRK Wohnheimes,
die jetzt endlich in den kommenden zwei Jahren durchgeführt wird, ist eine notwendige längst
überfällige Baumaßnahme, um die Lebensbedingungen für Obdachlose kurzfristig zu
verbessern.
Wir beantragen darüber hinaus, dass die Stadt im kommenden Jahr ein Konzept vorstellt, wie sie "Housing First" für Obdachlose umsetzten will.