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PV-Anlagen in der Innenstadt möglich machen (19.05.2022)

Sharepic - PV Innenstadt

© Pixabay, Gruene Fraktion

Es ist uns immer wieder zugetragen worden, dass Hausbesitzer, insbesondere in der Innenstadt, immer wieder Probleme mit der städtischen Genehmigungsbehörde haben, wenn sie PV-Anlagen auf Ihren Dächern anbringen möchten.

Aktuell gilt: Steht ein Gebäude unter Denkmal- oder Ensembleschutz, darf eine Solarthermieanlage nur mit Genehmigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde installiert werden. Diese ist in ihrer Entscheidung grundsätzlich frei, muss aber die vorgenommene Interessenabwägung nachvollziehbar darlegen können. Dass es bei Kulturdenkmälern aus stadtbildprägenden Gründen schwierig sein könnte ist auch für uns einleuchtend, dennoch sollte, nach einem grundsätzlich positiven Votum durch die Stadt lediglich noch die obere Denkmalbehörde um eine Genehmigung angefragt werden müssen, denn aus unserer Sicht ist es gerade heute unerlässlich jede mögliche erneuerbare Energiequelle zu nutzen. Die Denkmalschutzbehörde ist seitdem der Umweltschutz als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen wurde, dazu verpflichtet den Umweltschutzaspekten in Ihrer Entscheidung größeres Gewicht beizumessen.

Bereits beim Ensembleschutz könnte weitaus mehr genehmigt werden. Inzwischen ist es möglich, die Kollektoren mit einer geringeren optischen Beeinträchtigung in das Dach zu integrieren. Ein „besonderer Abstimmungsprozess“ in historisch sensiblen Bereichen kann zwar durchaus wünschenswert sein, jedoch sollte dieser immer in erster Linie die Möglichmachung von PV-Anlagen im Fokus haben.

Im Zielkonflikt Denkmalschutz/Stadtbildpflege und Klimaschutz haben sich die Parameter in den letzten Jahren zugunsten der erneuerbaren Energien in jeglicher Hinsicht verschoben. Insofern sollte auch die Stadt Ulm ihre bisherige Strategie diesbezüglich überdenken.

Wir beantragen eine Behandlung im zuständigen Ausschuss.