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Erbe des überparteilichen Frauenarbeitskreises fortführen! (05.02.2019)

Bild Sigrid Räkel-Rehner

© Steffi Duong

Vor über 70 Jahren wurde in Ulm der überparteiliche Frauenarbeitskreis  (ÜFAK e.V.) gegründet. Er setzte sich das Ziel, „Frauen zur verantwortlichen Mitarbeit am öffentlichen Leben zu bewegen“, war aber nicht nur ideell tätig. Der Verein erbaute in der Beyerstraße 14 und am Karlsplatz 4/1 zwei Häuser, um alleinstehende berufstätige Frauen mit Wohnraum zu versorgen. Im Jahre 1986 bekam die Stadt die beiden Gebäude mit einem Netto-Wert von rund 3,5 Millionen Mark vom Verein geschenkt, mit der Auflage, sie weiterhin im Sinne des Vereinszwecks zu nutzen.

Das Gebäude Beyerstraße 14, mittlerweile  im Eigentum der UWS, ist derart in die Jahre gekommen, dass Abriss und Neubau beschlossen worden sind. Uns GRÜNEN stellt sich aber nun die Frage, wie das neue Gebäude aussehen soll, um der Verpflichtung aus dem damaligen Schenkungsvertrag nachzukommen. 

Im Gegensatz zu früheren Ansätzen werden von der UWS heute gemischte und integrative Hausgemeinschaften präferiert, was sich bewährt hat. Oder, positiv ausgedrückt: eine berufstätige  alleinstehende Frau hat im Jahre 2019 auf dem Mietmarkt in etwa dieselben (wegen der derzeit angespannten Immobiliensituation in Ulm leider ähnliche geringe) Chancen, eine Wohnung zu finden, wie andere Bewerber*innen, exklusive Angebote werden nicht mehr benötigt.

„Was bedeutet aber der Auftrag, „Frauen zur verantwortlichen Mitarbeit am öffentlichen Leben zu bewegen“ heute? Nachweislich ist die fehlende oder unflexible  Kinderbetreuung das größte Hindernis für Frauen, berufstätig zu sein und sich ehrenamtlich zu engagieren. Ebenso sind es die hohen Mieten, die zur Armutsgefährdung alleinstehender Eltern beitragen. Beides betrifft nicht zwar ausschließlich, jedoch vorrangig, Frauen“, kommentiert Sigrid Räkel-Rehner.

Daher haben wir gefordert:

a)           bei der Planung des Gebäudes werden Räume und Freiflächen für eine besonders flexible Kinderbetreuungseinrichtung vorgesehen, die für diesen Zweck kostenfrei zur Verfügung gestellt werden;

b)           die  geförderten Wohnungen im fraglichen Gebäude (also die rund 30% aller Wohnungen) werden so konzipiert, dass sie für alleinstehende Eltern mit Kindern besonders gut geeignet sind, dies betrifft die Zimmergrößen und -ausstattung;

c)            es wird mindestens ein Gemeinschaftsraum geplant, um öffentliches Engagement zu fördern.

Angemessen scheint uns überdies auch, eine gut sichtbare Informationstafel am Gebäude  vorzusehen, um auf die „historischen Wurzeln“ aufmerksam zu machen.