"Der baden-württembergische Verkehrsminister hat klargestellt, dass die Einschätzung der Verkehrsministerien Bayerns und Baden-Württembergs bezüglich der künftigen Dimensionierung der Adenauer-Brücke keine eigenständige fachliche Bewertung des Sachverhalts, sondern lediglich die „Umrechnung“ der Prognosezahlen des gemeinsamen Verkehrsentwicklungsplans beider Städte in Brückenspuren darstellt. Allerdings stammen die fraglichen Zahlen aus einem 7 Jahren alten Planwerk. Seither gab es den Beschluss des Ulmer Gemeinderats, den Anteil des Radverkehrs auf 25% zu steigern, dessen Umsetzung entsprechende Auswirkungen auf die übrigens Verkehrsarten hätte, sowie den Beschluss, den ÖPNV auszubauen und ein S-Bahn-System in der Region zu verwirklichen" kommentiert Lena Christin Schwelling.
Es ist unseres Erachtens somit offensichtlich, dass Zahlen des Verkehrsentwicklungsplans nicht länger als Planungsgrundlage taugen. Die Stellungnahme der Stadt Ulm bezüglich der Dimensionierung der Brücke erfordert jedoch zuverlässige Planungen. Wir beantragen daher die Teilfortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans in den relevanten Bereichen, damit eine belastbare Aussage zur Notwendigkeit der Verbreiterung der Brücke getroffen werden kann.
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