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Grundstücke in der Karlstraße für die Stadt zurückholen (04.03.2020)

Annette Weinreich

© Grüne Fraktion Ulm

Die Insolvenz des Bauträgers „Realgrund“ wirft unter anderem die Frage auf, wie es mit dem Bauvorhaben Karlstraße – Neutorstraße – Wildstraße  weitergehen soll. Am einfachsten wäre es natürlich, die Stadt könnte ein Heimfallrecht ausüben und die Grundstücke im Rahmen einer Konzeptvergabe neu ausschreiben – diese Möglichkeit zu prüfen, haben wir GRÜNEN nun beantragt.

Sollte die Insolvenz an sich jedoch keinen Heimfall begründen, würden Änderungen am Bauantrag seitens des Käufers der Grundstücke dafür sicherlich ausreichen. Wir nehmen an, dass derartige Änderungswünsche bald nach einem etwaigen Kauf an die Bauverwaltung herangetragen werden. Wir haben die Zuständigen aufgefordert, diesen Wünschen nur dann stattzugeben, wenn tatsächlich 30% geförderter Wohnraum im Sinne der Wohnungsbaubeschlüsse erstellt werden soll. „30% muss 30% heißen, ohne Ausnahme. Sollte der neue Eigentümer einen veränderten Bebauungsplan für das Areal benötigen, so will ich im Namen der Fraktion versichern, dass es unsere Zustimmung dafür nur bei der Erfüllung der genannten 30% geben wird“, erklärt Annette Weinreich.