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Winterdienst auf Radwegen (01.02.2022)

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© Grüne Fraktion

Neben der Verkehrssicherheit ist der Winterdienst auf Radwegen ein wichtiger Punkt für die Etablierung des Fahrrades als ganzjähriges Verkehrsmittel. Denn damit viele Menschen das Rad auch im Winter im Alltagsverkehr einsetzen, muss ein sicheres und schnelles Vorankommen garantiert sein.

In Radhauptstädten wie Kopenhagen oder Amsterdam fahren zwischen 80 und 85 % der Radfahrenden auch im Winter mit dem Fahrrad. In der ostfinnischen Stadt Joensuu radeln sogar 50 % der Radfahrenden das ganze Jahr hindurch. Und in vielen weiteren skandinavischen Städten wird ebenfalls das ganze Jahr über geradelt. Das Fahrrad ist daher nicht nur ein Verkehrsmittel für Frühjahr oder Sommer.

Nach Auslegung der Rechtsprechung gelten Radwege als Fahrbahnen und daher existieren für sie die gleichen gesetzlichen Winterdienstpflichten wie für Straßen. Innerorts besteht eine Räumpflicht, je nach Bedarf allerdings nachrangig zu den Fahrbahnen. Auf verkehrswichtigen (z.B. das Hauptradwegenetz, Radschnellwege oder überörtliche Alltagsverbindungen) und gefährlichen Abschnitten (z.B. Steigungen, enge Kurven und Kreuzungen) besteht eine Streupflicht, keinesfalls dürfen Radwege mit Schnee zugeschoben werden.

Laut einer Wiener Umfrage sind die wichtigsten Gründe, die gegen ein Radfahren im Winter sprechen, die Unfallgefahr, die Kälte und das schwierigere Vorankommen wegen des Zustands der Straßen und Radwege. Eine Umfrage aus Voralberg kommt zu ähnlichen Ergebnissen. Ein guter Winterdienst kann zumindest zwei der drei Hauptgründe entkräften und damit das Radfahren im Winter attraktiver machen.

Wir beantragen daher in der Priorisierung bei der Räumung auch die Radwege der Hauptrouten und die Fahrradstraßen in einer höheren Kategorie einzuordnen und damit den Radverkehr einen höheren Stellenwert zu zugestehen.