Legales Graffiti ermöglichen
„Streetart und Graffiti sind Kunstformen, die schon seit vielen Jahren zum Stadtbild gehören. Viele Graffiti-Künstler nutzen die Stadt und den öffentlichen Raum als Medium, um die Kunst einen breiteren Publikum zugänglich zu machen. Dabei ist Graffiti nicht nur eine Kunstform, sondern bieten den Künstlern eine Möglichkeit zur Partizipation und Meinungsäußerung.
Die Stadt Bochum hat in einem Pilotprojekt, das bundesweit modellhaft ist, einen anderen Ansatz gewählt, um Verunreinigungen durch illegales Graffiti zu verhindern bzw. einzudämmen. Anstatt Graffiti-Künstler weiter einzuengen, hat die Stadt Bochum inzwischen mehr als zwanzig Freiflächen, sogenannte „Hall of Fame“, eingerichtet, an denen das Sprayen von Graffiti ausdrücklich erlaubt ist.
In Ulm stehen Jugendlichen und jungen Erwachsenen nur wenige Graffiti-Flächen (Stand 2010 4 Stück: Am Roxy, die „Ulmer Wand“ an der Blau, an der Scholl- und der List-Schule) zur Verfügung, um sich künstlerisch zu entfalten und kreative Freiräume für neue Kunstformen zu nutzen. Die Schaffung von möglichst vielen „Hall of Fame“ würde nicht nur das nichtkommerzielle Kulturangebot der Stadt erweitern, sondern könnten Besucher[*innen] und Interessierte an einer sich ständig verändernden Leinwand die Entstehung von Kunst und Kunstwerken unmittelbar miterleben.“
„Mit diesem Auszug aus der Begründung unseres Antrags aus dem Jahr 2016 haben wir uns erlaubt, die Stadtverwaltung daran zu erinnern, dass diese ihrer Antwort zugesagt hat, entsprechende Flächen im Stadtgebiet zu suchen und dem zuständigen Ausschuss zu berichten. Gerade die Stromkästen der SWU eignen sich nach Meinung der Künstler*innen gut für diesen Zweck und würden so verschönert werden. Diese von der Jugendvertretung 'Jugend aktiv in Ulm' vorgebrachte Forderung teilen wir vorbehaltlos. Nachdem nunmehr dreieinhalb Jahre vergangen sind, baten wir um Auskunft, wie weit die Versuche der Verwaltung gefruchtet haben – man darf gespannt sein“, kommentiert Clarissa Teuber.