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Kosten der Unterkunft (KdU) (26.04.2021)

Doris Schiele

© Grüne Fraktion

"Der Wohnungsmarkt in Ulm ist sehr angespannt, die Anzahl von günstigen und geförderten Wohnungen geht zurück und die Zunahme der Haushalte mit eingeschränkter Mietzahlungsfähigkeit vergrößert die Konkurrenz um preiswerten Wohnraum.
Wohnungen für Menschen die KdU beziehen oder Rentner*innen in Grundsicherung sind angesichts all dessen schwer zu bekommen. Und auch Anschlusswohnungen für Frauen aus dem Frauenhaus, oder Bewohner*innen des Aufnahmehauses der Caritas stehen nicht mehr in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Dieser Umstand führt dazu, dass diese Personen wesentlich länger in den Einrichtungen verbleiben als erforderlich, was wiederum die Arbeit der Einrichtungen erschwert."
bemerkt Doris Schiele.

Jährlich werden ca. 150 Wohnungen für die ordnungsrechtliche Unterbringung sowie über 300 über die Clearingstelle der Abteilung Soziales angefragt (siehe GD 336/19). Die Gesamtzahl der Wohnungssuchenden liegt naturgemäß deutlich höher, weil längst nicht alle Menschen, die auf eine KdU-konforme-Wohnung angewiesen sind, die Hilfe der Stadtverwaltung bei der Suche in Anspruch nehmen. Die Wartezeit liegt derzeit regelmäßig bei mehr als 2 Jahren.

Die Wohnungen der UWS, die den Kriterien der KdU entsprechen, sind im Bestand zwar vorhanden, jedoch reichen sie bei weitem nicht für den großen Bedarf der Wohnungsuchenden aus. Hinzu kommt, dass etliche Wohnungen aus den 1970-1980ger Jahren von der Fläche her großzügig geplant wurden und insbesondere die Wohnungsgröße ein Schlüsselfaktor für die KdU-fähigkeit darstellt. Durch den Mietanstieg des vergangenen Jahrzehnts überschreiten die Mieten dieser Wohnungen nun, trotz eines durchaus moderaten Quadratmeterpreises, die Höchstgrenzen gemäß KdU. Noch stärker sichtbar ist dies bei nicht-gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, die den gesetzlichen Rahmen für Mieterhöhungen voll ausschöpfen.

Darüber hinaus genügt es nicht, KdU-fähige Wohnungen fast ausschließlich im Bestand und nicht im Neubau zu haben, da insbesondere das Thema Barrierefreiheit auch für die Berechtigten der KdU zunehmend relevant wird und Neubauwohnungen hier in der Regel deutlich besser abschneiden.

Wir beantragen daher, das Thema auf die Agenda der Wohnraumdebatte zu setzen und bitten die Verwaltung um Vorschläge, wie die Wohnungsbaubeschlüsse der Stadt modifiziert werden könnten, damit ein nennenswerter Anteil der 30% preisgünstigen Wohnungen auch den Kriterien der KdU-Sätze entsprechen.