Rundbrief Mai 2022
Liebe Leserinnen und Leser des Grünen Rundbriefes,
Ulm - unser Zuhause - ist
eine Großstadt. Mit über 126.000
Einwohnern im Stadtgebiet und
190.000 mit Neu-Ulm zusammen.
Knapp 200.000 Menschen also wollen
an diesem Ort am Fuße der
Schwäbischen Alb, den Ufern der
Donau, gekrönt von der
Bürgerkirche Ulmer Münster,
wohnen, arbeiten, sich digital und
analog bewegen, einkaufen,
unterwegs sein und ihre Freizeit
genießen. Und die Prognosen
sprechen für weiteres Wachstum.
Durch die Fertigstellung der
Bahn-Neubaustrecke nach Stuttgart
- die Fahrt von Ulm bis Stuttgart
Hauptbahnhof dauert dann noch
knapp eine halbe Stunde - rückt
Ulm quasi in den Nahbereich der
großen Südwest-Metropolregion.
Zwar ist Ulm weder Berlin, Hamburg
noch München, doch findet auch
hier großflächig urbanes Leben
statt. Mehr noch: Ulm hat in den
vergangenen Jahrzehnten mit dem
Bau der Wissenschaftsstadt, der
Entwicklung von Bürokomplexen,
Industrie- und Gewerbegebieten
einen solchen Grad an Urbanität
erreicht, dass wir Grünen im Ulmer
Gemeinderat die Zeit reif sehen,
grundlegend über die
Stadtentwicklung Ulms
nachzudenken. Nur so wird es
möglich, den Bedarf an Korrekturen
im Bisherigen und die Linien für
Städtebau im Zukünftigen zu
identifizieren und offen zu legen.
Getragen werden wir dabei von der
Leitidee einer nachhaltigen,
ökologischen und die Umwelt
schonenden
Stadtentwicklungspolitik. Ulm kann
durch seine Wachstumsphase und -
bei allem Ulmer Stolz - für eine
Großstadt überschaubare Größe zum
Labor für grüne und innovative
Stadtentwicklung werden. Hier in
Ulm können wir Pionier sein, wie
wir vermeintliche Zielkonflikte,
wie den zwischen
Flächenversiegelung und
Umweltschutz, überwinden können;
Pionier sein, wie intelligente
Sozialplanung die verschiedenen
Milieus der modernen Gesellschaft
in der Ulmer Bürgerschaft
verbinden kann; Pionier sein, wie
Energiewende und Verkehrswende im
urbanen Raum umgesetzt werden
können und Ulm von der
autogerechten zur
menschengerechten Stadt
transformieren; Ja, Pionier sein
und zeigen, wie
Stadtteilidentitäten und
Dezentralisierung der
Nahversorgungsinfrastruktur zu
einer lebenswerten Stadt führen.
"Aus Sehnsucht wird Weitblick".
Das Motto des Münsterjubiläums
steht emblematisch für Grüne
Stadtentwicklungspolitik in Ulm.
Aus der Sehnsucht nach neuen,
nachhaltigen Formen des
Zusammenlebens entdecken wir
Linien für Stadtentwicklung und
Wohnungsbau, die wir mit unserer
Politik mit Augenmaß und
Weitblick, verlässlich und mutig,
nachzeichnen wollen. Schauen wir
uns um: wir leben in einer
großartigen Stadt. In einer
Großstadt. Setzen wir uns dafür
ein, dass Ulm auch grün wird.
Gerne informieren wir Sie über
unsere vielfältige Arbeit im
Gemeinderat. Wir freuen
uns auch in Zukunft auf Ihre
Rückmeldungen, Fragen oder
Anliegen.
Mit Herzlichen Grüßen
Raffael Rogger, Lena C.
Schwelling, Annette Weinreich,
Banu Öner und Julia Drozd
Fraktionsgeschäftsführer
und Stadträtinnen des
Bauausschusses
Uns ist allen bewusst, wir leben gerade in schwierigen Zeiten, insbesondere die Baubranche ist davon betroffen. Gleichzeitig wird es durch die ukrainischen Geflüchteten einen weiteren Druck auf den ohnehin schon sehr angespannten Wohnungsmarkt geben. Und das zusätzlich zu der am höchsten prognostizierten Bevölkerungszunahme in Baden-Württembergischen Kreisen bis 2035.
Betrachten wir die statistische Auswertung der Wohnbautätigkeit der letzte 5 Jahre, so ist zu erkennen, dass es nach einem Einbruch der Zahlen in 2017, doch wieder zu einem sprunghaften Anstieg kam, was sicherlich auch unserem Beschluss im Gemeinderat zum Wohnungsbau 2017 geschuldet war, deren wichtigstes Ergebnis der Grundsatzbeschluss zum Bau von 3.500 Wohneinheiten/Jahr war. Dennoch heißt es in der Vorlage: Aufgrund von komplexen Planungs- und Realisierungsabläufen gab es Verzögerungen von 1-2 Jahren. Wir erreichen also jetzt schon gerade mal 70% dessen, was wir uns vorgenommen haben.
Bei allen Statistiken und teilweisen Erfolgen, die wir durch unsere Beschlüsse erreicht haben, stehen wir heute vor einer völlig neuen Situation:
Zu den altbewährten Problemen wie komplizierte Genehmigungsverfahren, akademisierte bürokratisch aufgeblasene Bauverordnungen und einem angespannten Grundstücksmarkt kommen jetzt noch weitere hinzu, die unsere Vorhaben massiv beeinträchtigen werden:
Viele Baustoffe sind derzeit gar nicht mehr erhältlich oder haben sich enorm verteuert. Betroffen sind vor allem Produkte, die aus Erdöl hergestellt werden oder solche, deren Rohstoffe aus der Ukraine oder Russland kommen. Auch der Transport von Baumaterial und andere Dienstleistungen sind um bis zu einem Viertel teurer als bisher und das nachdem sich die Materialpreise für Kunststoffe, Beton, Baustahl und Holz während der Corona-Pandemie sowieso schon deutlich verteuert haben. Handwerker geben keine Angebote mehr ab – schlicht weil sie es nicht mehr können, weil sie nicht wissen, wie sich die Materialpreise innerhalb der Angebotsfrist überhaupt entwickeln.
Und damit noch nicht genug: Das Baugeld verteuert sich immens, der Ukraine-Krieg verunsichert die Märkte zusätzlich. Das betrifft sowohl die Eigenheimfinanzierer, wie auch die großen Wohnungsbauunternehmen wie unsere UWS. Die Zinswende ist beim Baugeld bereits angekommen. Auf günstigere Konditionen sollten Bau- und Kaufwillige nicht mehr hoffen.
Also machen wir uns doch mal ehrlich. Ein einfaches Weiterso und eine leicht angepasste Richtlinie ist pure Augenwischerei. Die üblichen Instrumente sind längst nicht mehr adäquat.
Dennoch wollen wir hier kurz auf die Neuerungen eingehen, die uns heute vorgeschlagen werden:
Dass die Richtlinien nun anstatt ab 1.000 qm BGF auf 700 qm BGF bei städtischen Grundstücken angewendet werden sollen, ist ein Schritt in die richtige Richtung – noch richtiger ist, dass auf privaten Konversionsflächen von 3000 qm ebenfalls auf 700 qm reduziert wird. Ganz besonders freut es uns, dass als Stichtag auf privaten Flächen die Einleitung eines B-Plan Verfahrens, und nicht mehr der Grunderwerb genannt wird. Haben wir doch in der Vergangenheit bei fast jedem 2. Bauvorhaben gesehen, dass sich unsere bisherigen Regelungen als zahnloser Tiger gezeigt haben.
Die Bindung von Sozialwohnungen ist von 10 auf 15 Jahre hochgesetzt worden. Das ist immer noch viel zu wenig. Die Landeswohnbaurichtlinie spricht inzwischen von bis zu 40 Jahren! Insofern wären wir gut beraten, wenn wir die Bindung wenigstens auf 25 Jahre hochsetzen würden. Wissen wir doch alle, wie schnell 15 Jahre vorbei sind.
Das waren die maßgeblichen Änderungen, so weit so gut – wenn denn alles noch so wäre wie 2017, als wir das letzte Mal die Wohnungsbaudebatte hatten.
Heute kann und darf es damit noch lange nicht getan sein.
Wie auch in der großen Politik befinden wir uns in den Bereichen Wohnungsmarkt, Wohnungsbau und Wohnraumversorgung in einer Zeitenwende.
Wie auch beim Klimaschutz werden wir auch hier durch die verschärften Bedingungen gezwungen sein, lange angedachte Maßnahmen nun endlich, und auch schnell, umzusetzen.
Inwieweit unser Antrag zum Thema Wohnungen für KdU-Empfängerinnen mit dieser Vorlage behandelt sein soll, erschließt sich uns noch nicht. Mit einer reinen näheren Betrachtung der Konzepte ist es noch nicht getan. Die Wohnraumacquise über die Drehscheibe Wohnen muss stärker vorangetrieben werden. Könnte die Stadt hier mit Belegungsrechten arbeiten, würde sicher vieles einfacher gehen und ginge über das vorliegende Angebot einer städtischen Ansprechperson weit hinaus. Warum machen wir es uns hier so schwer?
2019 10, 2020 7 und 2021 3 Projekte sind ein Tropfen auf den heißen Stein.
Dass die Kosten der Unterkunft am Beginn dieses Jahres neu festgelegt wurden, war längst überfällig. Viel wichtiger ist jedoch, dass unter den 30% geförderten Wohnungen auch ausreichend Wohnungen erstellt werden, die sowohl mit der Miete, als auch mit der Größe den Vorgaben der KdU entsprechen. Wir möchten uns daher dafür einsetzen, dass die Formulierung
„mindestens 40% der geförderten Wohnungen so zu errichten, dass eine Belegung durch 3 Personen und mehr erfolgen kann“
dahingehend ergänzt oder verändert wird, dass diese Wohnungen auch von KdU-EmpfängerInnnen gemietet werden können.
Auch wenn wir höchstwahrscheinlich davon ausgehen müssen, dass wir unsere ambitionierten Bauaktivitäten in den kommenden Jahren kaum umgesetzt bekommen, ist es uns dennoch wichtig, dass bei dem, was wir bauen, trotz Allem die Beschlüsse unserer heutigen Debatte weiterhin Geltung haben. Wir dürfen jetzt nicht Gefahr laufen, dass aufgrund extrem schwieriger Verhältnisse unser Engagement für bezahlbaren Wohnraum verwässert wird.
Wir regen daher an, aufgrund der veränderten Situation und ergänzend zu den vorliegenden Maßnahmen folgende weitere Punkte baldmöglichst in die Richtlinie mit aufzunehmen:
- Warum nutzt Ulm nicht das Instrument der Belegungsrechte? Gerade jetzt, wo die Stadt immer mehr gefragt ist, Wohnraum für immer mehr Menschen zur Verfügung zu stellen, leuchtet es uns nicht ein, warum die im Privatsektor erstellten geförderten Wohnungen alleine von den Investoren belegt werden sollen, haben die doch logischerweise ganz andere Interessen bei der Belegung als die Stadt.
Dieses Instrument ist interessant sowohl bei geförderten Neubauwohnungen, als auch bei Bestandswohnungen, die entweder keine Belegungsbindung haben oder bei denen die Bindung ausläuft.
Das Land hat 2017 die Möglichkeit geschaffen, Belegungsrechte anzukaufen, um schnell und wirksam für eine Entspannung am Wohnungsmarkt zu sorgen. Insgesamt vier Millionen Euro konnten hierfür allein in diesem Jahr genutzt werden. Wegen der starken Nachfrage und dem sofort spürbaren Ergebnis dieses Instruments, hat das Land das Angebot an die Wohnungsträger erneuert. Das Land zahlt 2,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche pro Monat für den Erwerb von Belegungsrechten an Wohnungen, die bisher keiner Bindung unterlagen. Auch der Fördersatz für den Erwerb von Belegungsrechten an Wohnungen, deren Bindung ausläuft, liegt bei 1,50 Euro. Darüber hinaus wird erstmals ein Entgelt von 0,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gezahlt. - Thema Graue Energie: In Zeiten von Baustoffmangel ist es unverantwortlich weiterhin bei Bestandsprojekten immer den Abriss und Ersatzneubau einer Sanierung vorzuziehen. Und es ist auch nicht mehr zulässig, bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung die Graue Energie, die im Bestand steckt, dabei nicht zu berücksichtigen. Wir alle sind gut beraten, genau zu kalkulieren. Dabei geht es nicht nur um Kosten, sondern auch um die CO2-Bilanz. Bei Abriss und Neubau ist der Energieeinsatz erheblich höher als bei einer Altbaumodernisierung. Denn die benötigten neuen Baustoffe herzustellen und zu transportieren, entspricht bis zu 30 Jahren der Betriebsenergie der Immobilie.
- Womit wir zum nächsten Punkt überleiten können. Corona hat uns gezeigt, wie schnell sich die Gesellschaft im Hinblick auf die Arbeitsplätze verändern kann. Das Homeoffice wird uns sicher auch in Zukunft erhalten bleiben. Konsequenz, viele der Verwaltungs- und Bürokomplexe werden in Zukunft nicht mehr ausgelastet sein. Eine Umnutzung in Wohnungen – ohne dabei alles abzureißen – wird die kreative Herausforderung der neuen Architektengeneration sein. Das gilt im Übrigen auch für Einkaufszentren...
- Leerstandsmanagement. Jeder Leerstand ist im Moment aufzuspüren und dafür zu sorgen, dass er als Wohnraum genutzt werden kann. Hätten wir die Belegungsrechte könnten diese auch interessant sein für viele Vermieter, die derzeit ihre zu vermietende Wohnung aus Angst vor Mietnomanden lieber leer stehen lassen.
- Bessere Auslastung der neuen Wohngebiete. Wir müssen noch weiter in die Höhe gehen.
Auch hier gibt es viele gute Beispiele, wie sich dies gestalterisch anspruchsvoll realisieren lässt, in Verbindung mit Quartiersgaragen (Tiefgaragen sind zu teuer), und einem Identifikationskonzept mit dem Quartier.
Aber auch hier müssen wir uns mal ernsthaft hinterfragen, wo sind die Grenzen des städtischen Wachstums? Sind diese erst erreicht, wenn kein Quadratmeter mehr bebaubar ist, oder schon vorher?
Grundstücke werden immer rarer und auch trotz der Ulmer Grundstücksvorhaltepolitik zu einem wichtigen Spekulationsgut, denn hat man erst einmal ein Grundstück erworben, braucht man nur abzuwarten. Das Thema Erbbaurecht müssen wir aus diesem Grund unbedingt zukünftig angehen. Hierbei hätte man gleich 2 Vorteile.
Einmal für den Endnutzer, denn der größte Vorteil beim Bau eines Hauses auf einem Erbbaugrundstück ist, dass die Finanzierung des Grundstückspreises entfällt. Erbbaurechtsgrundstücke werden daher oft gezielt einkommensschwächeren Haushalten angeboten, um ihnen den Weg zur eigenen Immobilie zu ermöglichen.
Einmal für die Stadt, denn sie bleibt die Eigentümerin des Grundstücks und kann neben einer langfristigen Rendite die Hoheit über dessen Nutzung behalten, was gerade mit Blick auf unsere nachfolgende Generationen unsere heutige Verantwortung gebieten würde.
Wir nehmen also den Bericht zur Kenntnis, wir beauftragen auch die Verwaltung das Ziel bis 2026 eine Neubaurate von insgesamt 3500 Wohneinheiten zu verfolgen, auch wenn wir das bezüglich der Realisierbarkeit unter den Eindrücken der heutigen Sicht sehr skeptisch sehen.
Deshalb sehen wir eine tatsächliche Entschärfung der bald zu erwartenden Wohnungsnot in Ulm nur dann, wenn die von uns zusätzlich genannten 5 Punkte in die Debatte mit einbezogen werden und verweisen auf unsere Antrag in der Tischvorlage.
Zu allererst möchte ich herzlichen Dank für den Bericht aussprechen, der sehr umfänglich und sehr informativ ist. Der Bericht wird uns als Nachschlagewerk sicher einige Zeit begleiten.
Bei der Schulentwicklung geht es neben den notwendigen baulichen Maßnahmen um viel mehr, nämlich um die Weiterentwicklung von Schule zu einem Ort, einer Institution, in der Kinder auch das Zusammenleben in der Gesellschaft lernen und begleitet werden. Die Schule muss sich den bildungspolitischen Zielen anpassen. All dies ist im Bericht mit den Zielen Teilhabe, Chancengleichheit, Vereinbarkeit zutreffend dargestellt.
Heute ist die Schule neben dem Ort der Wissensvermittlung, auch ein Ort für selbstbestimmtes Lernen oder auch Gruppenarbeit. Schule ist so die Vorbereitung auf lebenslanges Lernen.
Schule ist Lebensraum für die Kinder mit immer größerer Bedeutung. Immer größere Zeitspannen des Tages verbringen die Kinder in der Schule. Herausforderungen sind hier die Quantität und Qualität der Betreuung, des Personals, der Räume und der Verpflegung.
Schule muss auch die leider vorhandenen gesellschaftlichen Defizite auffangen. Die Bereiche Schulsozialarbeit, Erziehungshilfe, oder soziale Gruppenarbeit sind wesentlicher Bestandteil. Wir begrüßen, dass die Vernetzung mit den verschiedenen Einrichtungen (Jugendfarm, Jugendhäuser usw.) als Bestandteil der Schulentwicklung gesehen wird. Diese Einrichtungen müssen erhalten werden.
An verschiedenen Stellen im Bericht wird die stellenweise fehlende Unterstützung von Land und Bund beklagt. Ich teile diese Aussage. Zum einen werden gute Ideen in Vorschriften gegossen, die Umsetzung und Finanzierung wird dann aber delegiert.
Ich möchte dies an folgenden Beispielen darstellen. Man kennt die Schwierigkeiten, die Stellen der Schulleiter zu besetzen. Die inklusiv beschulten Kinder werden nur normal finanziert, auch wenn da inzwischen offensichtlich ein gewisser Zuschlag kommt. Die Trennung der Aufgaben und Finanzen bei der Betreuung, zwischen Landesaufgabe und kommunaler Zuständigkeit, ist merkwürdig und sollte harmonisiert werden. Ich möchte erfahren, ob in den Kinderhäusern nachgefragt wird, welche Erwartungen die Eltern an die Betreuung haben.
Bei der Mittagstischverpflegung ist man auf einem guten Weg. Es braucht halt alles viel länger, wenn die entsprechenden Räumlichkeiten nicht vorhanden sind.
Allerdings kann es einem bei der Zählung der Kreuzchen bei "nicht erfüllt und Handlungsbedarf" schummrig werden. Ich würde gerne wissen, welche Auswirkung dies z.B. auf die Investitionsliste hat.
Den Rechtsanspruch ab dem Jahre 2026 auf ganztägige Betreuung wird man leider nicht erfüllen können, wenn man sich die lange Liste der fehlenden Räume und den Sanierungsstau und -bedarf an den Schulen ansieht. Auch werden die Schließzeiten in den Ferien von max. vier Wochen im Jahr nicht erfüllt.
Im 19. Jahrhundert hat sich das dreigliedrige Schulsystem entwickelt. Es war ein Abbild der gesellschaftlichen Verhältnisse und hat diese verfestigt. Gymnasium für die herrschende Klasse, Realschule für die Handwerker und Volksschule für Arbeiter, Bauern und arme Menschen. Wilhelm von Humboldt hat sich das allerdings anders vorgestellt. Diese Dreigliedrigkeit ist lange so geblieben und wirkt teilweise auch immer noch. In der Gemeinschaftsschule soll diese Dreigliedrigkeit aufgelöst werden. Die Schülerinnen und Schüler werden zu selbstlernenden Schülerinnen und Schülern, der Lehrer zum Lernbegleiter. Alle Bildungsabschlüsse sollen möglich sein, ohne eine Trennung der Schüler.
Wir begrüßen, dass mit dem Bildungscampus Eselsberg ein innovatives Konzept umgesetzt wird. Hier wird das nötige Umdenken in den pädagogischen Ansätzen auch in der Raumplanung berücksichtigt.
Was in Ulm noch fehlt, ist die Hochschulreife an der Gemeinschaftsschule, dies gehört auch zur Entwicklung.
Podiumsdiskussion zum Thema "Schule der Zukunft" am 29.4.2022, 18:30 Uhr, Adalbert-Stifter-Gemeinschaftsschule, mit Lena C. Schwelling, Gerhard Semler, Mia Jeremic, Michael Joukov, MdL, Christoph Schmid und Jakob Jung
Der Grüne Kreisverband Ulm startete seine Veranstaltungsreihe "Verlässlich mutig." mit einer Podiumsdiskussion zum Thema "Schule der Zukunft" an genau jenem Ort, an dem eine solche Schule entstehen soll. Wenige Tage vorher war der Schulcampus Eselsberg noch Thema im Ausschuss für Bildung und Soziales im Ulmer Gemeinderat. An der Podiumsdiskussion war der neue Schulcampus Ausgangspunkt für die Fragen: was brauchen unsere Schüler*innen und Lehrer*innen ganz konkret um sich heute auf das Morgen einzustellen? Welche Rolle spielen modernisierte Bildungskonzepte, schüler*innenzentrierte Schule, Digitalisierung und die Auswirkungen der Coronapandemie auf das Bildungssystem?
Moderiert von der Ulmer Stadträtin und Vorsitzenden der Grünen Baden-Württemberg Lena C. Schwelling, nahmen kompetente Podiumsgäste Stellung: Gerhard Semler, Leiter der Abteilung Bildung und Sport, und Mia Jeremic, Leiterin der Abteilung Gebäudemanagement, vertraten die Stadt als Schulträger und skizzierten, wie die Kommunen durch das Land mehr Freiheiten bei dem Bau und Einrichtung der Schulen bekommen. Dies ermöglicht es überhaupt erst, dass ein solcher Neubau einer Schule, indem beispielsweise Verkehrsflächen gleichzeitig Nutzflächen werden, realisiert werden kann.
Der Ulmer Landtagsabgeordnete Michael Joukov, Bündnis90/Die Grünen, führte aus, dass er für eine sehr weitgehende Reform des baden-württembergischen Schulsystem sei. Die Schule vorrangig in kommunale Verantwortung zu überführen brauche allerdings einen neuen gesellschaftlichen Konsens, den man im Landtag nicht beschließe könne. Er warb für eine vertiefte Debatte über die Schule der Zukunft. Der Vorteil des grün-schwarzen Koalitionsvertrags, der keine Systemänderungen vorsieht sei es, dass man nun vor Ort an der Vertiefung der bereits umgesetzten Reformen arbeiten könne, wofür auch das Projekt des Bildungscampus Eselsberg beispielhaft ist.
Christoph Schmid, Rektor der Adalbert-Stifter-Gemeinschaftsschule plädierte für eine Schule, in der ganztags gerne gelernt und gelebt wird. Um dabei nicht alles neu hinzukommende auf die Schultern der Lehrkräfte zu verteilen, brauche es zusätzliche Schulverwaltungsmitarbeiter*innen, die sich allein um das neue Angebot der Schule der Zukunft kümmern.
Die Schlussfrage aus dem Publikum an das Podium ging an Jakob Jung: Welche Rolle solle Leistung in der Schule der Zukunft spielen? Für den Vorsitzenden des Landesschülerbeirats Baden-Württemberg war klar: Leistung zu lernen, ohne Verantwortung mitzudenken sei der falsche Weg. Er sprach sich für eine ganzheitliche Bildung aus, in welcher die individuelle Lernbiographie der Schüler*innen im Mittelpunkt stehe.
INFORMATIONEN zur Veranstaltungsreihe "Verlässlich mutig.":
VERLÄSSLICH MUTIG. Unter dieser Überschrift steht die Veranstaltungsreihe der Grünen Ulm und gleich die erste Veranstaltung konnte nicht besser dazu passen. Das Thema lautete "Schule der Zukunft." Hintergrund ist, dass Gesellschaft und Bildung momentan große Veränderungen erleben. Wir Grüne stellen uns diesem Wandel und wollten im ersten Schritt Expert*innen aus Land, Kommune und Schülerschaft zusammenbringen und eine Diskussion in den Gang bringen, welche - analogen und digitalen - Räume neue Bildung braucht. Ausgangspunkt sind hierfür die Pläne der Stadt Ulm einen Bildungscampus Eselsberg zu errichten, der gleichzeitig moderne Schule und Quartiersmittelpunkt ist. VERLÄSSLICH haben wir dabei das Wohl der Schüler*innen und der Lehrkräfte im Blick. MUTIG gehen wir neue Wege: in Pädagogik, Didaktik, Architektur und Schulausstattung. VERLÄSSLICH MUTIG. Die Grünen Ulm.
Die GRÜNE JUGEND hat sich intensiv mit bis heute sichtbaren Spuren des Nationalsozialismus in Ulm auseinandergesetzt. Diese Beschäftigung hatte im März 2022 einen Antrag der GRÜNEN Fraktion auf Umbenennung des Hermann-Stehr-Wegs auf dem Eselsberg zur Folge.
„Uns sollen die Zähne ausfallen und Zunge im Munde verdorren, wenn wir am
10. April nicht dem Führer und seinen Taten ein begeistertes Ja zurufen.“
Zu den Ulmer Kriterien, nach denen eine Würdigung in Form einer Straßenbenennung nicht angemessen ist, gehört u. A. die „politische Propagierung von NS-Gedankengut, Rassismus, rassischem Antisemitismus, völkischem Nationalismus und anderen menschenverachtenden Ideologien“.
Dieses Kriterium trifft unseres Erachtens auf Hermann Stehr in vollem Umfang zu.
Ohne Frage war Stehr im NS-Staat ein kleines Licht. Er war nicht in Entscheidungsprozesse eingebunden, die zu „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ (auch dies ein Kriterium der Stadt Ulm zur Umbenennung) geführt haben.
Dennoch gehörte er zum nützlichen kulturellen Umfeld, dessen sich der NS-Staat zur Legitimierung und Stabilisierung seiner Macht bedienen konnte.
Die Universität Breslau hat ihre während der NS-Zeit verliehene Ehrung Stehrs wieder zurückgezogen. Die Städte Frankfurt am Main, Schweinfurt und Münster haben Hermann-Stehr-Straßen umbenannt.
Die GRÜNE Fraktion arbeitet darauf hin, diesem Beispiel zu folgen.
Sie ist dankbar, dass die RPG Eselsberg und Evangelische Lukasgemeinde als prominenteste Adresse des Hermann-Stehr-Weges bereit sind, mit den Anwohnerinnen und Anwohnern und interessierten Bürgerinnen und Bürgern des Eselsberg in einen Diskussionsprozess einzutreten, dessen Ergebnis die AG Straßennamen der Stadt Ulm bei Ihrer Empfehlung an den Gemeinderat berücksichtigen wird.
Die Fraktion dankt der GRÜNEN JUGEND herzlich für diese Initiative.
Alle Anträge sind vollständig hier einsehbar: 2022
Bauen und Wohnen
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Bildung und Soziales
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Klima
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Leben in der Stadt
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