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Neufassung der Richtlinien für die Errichtung von preisgünstigen Mietwohnungen (29.03.2022)

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© Pixabay - Gruene Fraktion

Im Rahmen der Wohnraumdebatte im Ulmer Gemeinderat am 30.3.2022 beantragen wir, dass

  1. die Quote für geförderten Wohnraum zur Miete von 30% auf 40% hochgesetzt werden soll,
  2. die Bindung der öffentlich geförderten Wohnungen auf 25 Jahre hochgesetzt werden soll,
  3. bezugnehmend auf unseren Antrag vom 26.04.2021 zum Thema KdU die Richtlinien entsprechend ergänzt werden sollen, indem ein Passus aufgenommen wird, dass 30% der öffentlich geförderten Wohnungen bez. Mietkosten und Größe so ausgestaltet werden, dass sie von KdU- Empfänger*innen gemietet werden können,
  4. eine Behandlung der Themen Belegungsrechte und Erbbaurecht in den entsprechenden Ausschüssen geplant werden soll.

Begründung dazu in der Sitzung.