Neufassung der Richtlinien für die Errichtung von preisgünstigen Mietwohnungen (29.03.2022)
Im Rahmen der Wohnraumdebatte im Ulmer Gemeinderat am 30.3.2022 beantragen wir, dass
- die Quote für geförderten Wohnraum zur Miete von 30% auf 40% hochgesetzt werden soll,
- die Bindung der öffentlich geförderten Wohnungen auf 25 Jahre hochgesetzt werden soll,
- bezugnehmend auf unseren Antrag vom 26.04.2021 zum Thema KdU die Richtlinien entsprechend ergänzt werden sollen, indem ein Passus aufgenommen wird, dass 30% der öffentlich geförderten Wohnungen bez. Mietkosten und Größe so ausgestaltet werden, dass sie von KdU- Empfänger*innen gemietet werden können,
- eine Behandlung der Themen Belegungsrechte und Erbbaurecht in den entsprechenden Ausschüssen geplant werden soll.
Begründung dazu in der Sitzung.