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Fahrradstraßen für Ulm (28.04.2022)

Sharepic Verkehrsschild Fahrradstraße

© Wikimedia, Gruene Fraktion

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club Ulm/Alb-Donau & Neu-Ulm hat einen Brief formuliert, in dem die Fahrrad-Expert*innen verbindliche Leitlinien für die Gestaltung von Fahrradstraßen fordern, und welcher auch an die Hauptabteilung Verkehrsplanung gesendet wurde.

Fahrradstraßen, so stellen die Verfasser*innen fest, sind bei entsprechender Umsetzung, ein wichtiger Baustein und machen das Radfahren sicherer und attraktiver. Die GRÜNE Fraktion teilt diese Einschätzung und unterstützt den ADFC dabei, verbindliche Leitlinien für Fahrradstraßen zu definieren:

  • Die Qualität und der Komfort einer Fahrradstraße stehen und fallen mit dem dort vorhandenen oder nicht vorhandenen Kfz-Durchgangsverkehr. Existierender Durchgangsverkehr sollte unbedingt mit Hilfe von Diagonalsperren, sonstigen Durchfahrtsperren oder gegenläufigen Einbahnstraßen aus der Straße genommen werden.
  • Sicherheitstrennstreifen mit einer Breite von 0,75 m zu Längsparkständen/zu parkenden Fahrzeugen um Dooring-Unfälle zu vermeiden, sowie mindestens 1,1 m bei Senkrecht- und Schrägparkständen.
  • Für Fahrradstraßen, die Teil des Ulmer Radhauptrouten-Netzes sind, werden Regelbreiten für die Fahrgasse von 4,00 m definiert und müssen, wenn irgend möglich, eingehalten werden. Der Vorrang des fließenden vor dem ruhenden Verkehr ist auf jeden Fall zu berücksichtigen. Nur für Fahrradstraßen ohne hohe Netzbedeutung (keine Radhauptverbindung) kann unter beengte Verhältnissen oder bei geringen Verkehrsstärken auf eine geringere Fahrgassenbreite von 3,00 m reduziert werden. Bei dieser Breite ist allerdings schon eine Verlagerung der mittleren Fahrlinie des Radverkehrs in den Dooring-Bereich trotz Sicherheitstrennstreifen messbar.
  • Im Radhauptrouten-Netz sollte eine Bevorrechtigung der Fahrradstraße gegenüber den einmündenden Straßen angestrebt werden. Für die Ausgestaltung der Bevorrechtigung ist die Anlage einer Gehwegüberfahrt die sicherste Variante, welche in jedem Fall geprüft werden muss.
  • Knotenpunkte im Zuge einer Fahrradstraße sollten gut erkennbar sein und gute Sichtbeziehungen ermöglichen: Knoten sind mit angehobener roter Fahrbahnfläche und Zeichen 244.1 zu kennzeichnen (wie dies bereits in der Fahrradstraße Zeitblomstraße umgesetzt wurde)
Wir bitten daher die Verwaltung darum, die Kriterien des ADFC zu prüfen und in städtische Planungsvorhaben zu integrieren.