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Entschädigung der freiwilligen Feuerwehrleute neugeregelt

Lena Christin Scwelling

© Grüne Fraktion

Löschen – Retten – Bergen – Schützen – nach diesem Motto arbeiten die Feuerwehren im ganzen Land. Die Feuerwehr Ulm ist hier keine Ausnahme, hat aber die Besonderheit, dass sie, obwohl Großstadt, noch eine sehr starke ehrenamtliche Abteilung hat, die ihren Beitrag leisten, diese Aufgaben zu erledigen (und das in vorbildlicher Weise). Keine Großstadt im Land außer Ulm hat noch eine freiwillige Wehrorganisation, und darauf sind wir GRÜNEN, aber sicherlich auch der gesamte Gemeinderat, besonders stolz.

Es liegt zwar grundsätzlich im Wesen der ehrenamtlichen Tätigkeit begründet, dass sie ohne Entgelt ausgeübt wird. Gleichzeitig dürfen dessen ungeachtet den ehrenamtlichen tätigen Angehörigen der Feuerwehr durch ihren Dienst keine finanziellen Nachteile entstehen. Es sollen ihnen die Auslagen, die ihnen durch die ehrenamtliche Tätigkeit entstehen, sowie auch der Verdienstausfall ersetzt werden. So soll sichergestellt werden, dass sich niemand aus finanziellen Erwägungen gehindert sieht den Dienst bei der Feuerwehr Ulm zu leisten.

Daher hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung nun eine Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Feuerwehrleute (hier abzurufen) beschlossen. Diese ersetzt und ergänzt die bisherigen Dienstanweisungen, die Teilaspekte der Entschädigung geregelt haben. Die neue Entschädigung schlägt mit etwas über 80.000 Euro im Jahr zusätzlich zu Buche, was angesichts der Aufgaben und des Einsatzes der Feuerwehrleute eher „schwäbisch-bescheiden“ ist.

„Der Einsatz der ehrenamtlichen, aber auch der der hauptamtlichen Feuerwehrleute kann gar nicht hoch genug gewürdigt werden. Gerade an den kommenden Feiertagen, wenn die meisten bei ihren Familien oder Freunden feiern, sind Feuerwehrleute im Einsatz oder in Bereitschaft, um diese Feiern abzusichern. Dafür danken wir Ihnen vom ganzen Herzen!“, so Lena Christin Schwelling.