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Neue Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt Ulm bei der Straßenverkehrsordnung (27.06.2023)

Sharepic - 30er Schild

© Pixabay, Grüne Fraktion

Die von der Stadt Ulm unterschriebene Initiative "Lebenswerte Städte und Gemeinden", in der Ulm mit 800 anderen Kommunen mehr Spielraum bei Verkehrsmaßnahmen fordert, hat ein Etappenziel erreicht. Im Bundeskabinett wurde eine Gesetzesreform des Straßenverkehrgesetzes beschlossen, das künftig Ländern und Kommunen mehr rechtliche Spielräume geben soll, Verkehr und Straßenraum umweltfreundlicher zu gestalten.

So wird dieses Gesetz der Stadt Ulm es ermöglichen, Tempo 30, gesonderte Busspuren oder Straßen ohne Pkw-Mobilität selbstständig einzuführen. Zu dem bisherigen Ziel des Straßenverkehrgesetzes, allein Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs zu gewährleisten, treten nun weitere Kriterien hinzu:

  • Klima- und Umweltschutzes
  • Gesundheit
  • Städtebaulichen Entwicklung

Die Reform soll noch dieses Jahr im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Mit Blick auf diese anstehenden, erweiterten Gestaltungsmöglichkeiten für die Stadt Ulm, beantragen wir für die nächste Sitzung des zuständigen Ausschusses einen Bericht, welche Maßnahmen die Verwaltung nach Verabschiedung der Gesetzesreform direkt umsetzen möchte, gegebenenfalls bereits vorbereitet hat und wie im Rahmen der Gesetzesreform die Straßen Ulms mittelfristig sicherer, klimafreundlicher und lebenswerter gestaltet werden sollen.