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Das Ende der Automatenspielhallen (29.06.2021)

Julia Mies

© Grüne Fraktion

Zum 30. Juni endet auch die letzte Übergangsfrist aus dem im Jahre 2012 beschlossenen Landesglücksspielgesetz. Somit müssen Automatenspielhallen einen Abstand von 500 Meter zueinander und zu den Standorten der Schulen einhalten, andernfalls wird die Konzession versagt.

"Die Neuregelung ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Spielsucht Überdies sind die Spielhallen auch städtebaulich alles andere als eine Zierde. Allerdings gilt es, den Übergangsprozess sorgfältig zu gestalten." kommentiert Julia Mies.

In diesem Zusammenhang stellen sich uns die folgenden Fragen, die wir den Oberbürgermeister zu beantworten bitten:

  • Wie sieht das verwaltungsinterne Verfahren zum Umgang mit den Spielhallen, deren Konzessionsverlängerung nach dem LGlüG unzulässig ist, aus?
  • Wird mit Klagen gegen die Stadt gerechnet?
  • Gibt es ein Konzept für die weitere Nutzung der entsprechenden Gebäude und Räume, zum Beispiel als Pop-Up-Space für die Kultur- und Kreativwirtschaft bzw. falls die Bausubstanz zu geringwertig ist, auch für eine städtebauliche Neugestaltung?