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Mietobergrenze für Sozialhilfeempfänger*innen angepasst (08.07.2016)

Bild Doris Schiele

© GRÜNE Fraktion Ulm

„Angemessenheitsobergrenze der Kosten der Unterkunft bei Sozialleistungsbezug (Mietobergrenze)“ – diesen sperrigen Titel trug eine sehr wichtige Offenlegung in der vergangenen Sitzung des Sozialausschusses. Offenlegung bedeutet, dass der Beschluss ohne Abstimmung in Kraft tritt, wenn niemand widerspricht. Leider werden Offenlegungen nicht vorab veröffentlicht, sodass uns eine angemessene Vorbereitung auf diesen TOP nicht möglich gewesen ist. Dennoch löst die Sache einige Fragen aus.

„Maximal 45 Quadratmeter für 320 Euro für Alleinstehende, maximal 60 Quadratmeter für 401 Euro für zwei oder 75 Quadratmeter für 497 Euro für drei – ist zu diesem Preis noch eine Wohnung in Ulm zu finden?“, fragt Doris Schiele. Wer einen älteren Mietvertrag hat, kommt wahrscheinlich hin, aber bei den meisten Neuvermietungen ist der Preis eher unrealistisch. Daher scheint uns die Erhöhung um 25 Euro im Monat zu gering auszufallen. Es muss sichergestellt, dass die durchschnittlichen Ulmer*innen im Falle der Arbeitslosigkeit in ihrer Wohnung bleiben können. Dies ist eine Frage des Wohnungsbaus, aber auch der Höhe der erwähnten ‚Angemessenheitsobergrenze‘.

„Wir haben dem Beschluss nicht widersprochen, weil wir die Zahlen erst in der Sitzung erfahren haben. Es ist auch nichts vergeben, da diese Grenze auch später neu angepasst werden kann. Wir wollen aber in den nächsten Wochen eine Debatte darüber anstoßen, ob die Höhe ausreichend ist. In diesem Sinne haben sich auch Ulmer Wohlfahrtsverbände geäußert, die unsere Zweifel teilen. Vor allem sollte ein transparentes Verfahren zur Festlegung der Obergrenze gefunden werden“, fordert Doris Schiele für die GRÜNE Fraktion.