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Kommunalwahl 2024

Logo zu den Wahlen in Ulm

Als Wahltag für die nächsten regelmäßigen Kommunalwahlen in Baden-Württemberg wurde Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt. Gleichzeitig findet auch die Europawahl statt.

 

Bei der Wahl des Gemeinderats haben Sie 40 Stimmen.
Damit Sie genügend Zeit haben, werden die Stimmzettel schon vor dem Wahltag mit der Wahlbenachrichtigung per Post nach Hause geschickt.
Der Stimmzettel kann gerne schon ausgefüllt ins Wahllokal mitgebracht werden. Dort muss er dann nur noch in den Stimmzettelumschlag gesteckt und anschließend in die Wahlurne eingeworfen werden. 

Die vorab versendeten Stimmzettel sind keine Briefwahlunterlagen!

Am 02.04.2024 um 14 Uhr tagte der Gemeindewahlausschuss in öffentlicher Sitzung. In dieser Sitzung wurden die eingereichten Wahlvorschläge zugelassen und die Reihenfolge auf dem Stimmzettel festgelegt.

Es gingen 16 Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl ein.

Für die Ortschaftsratswahlen in den acht Ortschaften insgesamt 19 Wahlvorschläge.

Es liegen die jeweils erforderlichen Unterschriften, Versicherungen an Eides statt und die notwendige Niederschrift über die Aufstellung der Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl und die Ortschaftsratswahlen sowie - wenn notwendig - die Unterstützungsunterschriften vor.

Der Gemeindewahlausschuss stellte weiter fest, dass die Listen der Gemeinderatswahl in der folgenden Reihenfolge entsprechend der bei der Gemeinderatswahl 2019 erreichten Stimmenanzahlen bzw. nach dem Eingang öffentlich bekannt zu machen sind:

Nr. Wahlvorschlag
1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
2 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
3 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
4 Freie Wählergemeinschaft Ulm e.V. (FWG)
5 Unabhängige Wählervereinigung Ulm-Söflingen e.V. (UWS)
6 Freie Demokratische Partei (FDP)
7 Wiblinger Wählergemeinschaft e.V. (WWG)
8 Ulmer Vorortliste Jungingen-Lehr-Mähringen e.V. (UVL)
9 Ulm für Alle (UfA)
10 DIE LINKE (DIE LINKE)
11 Piratenpartei Deutschland (Piraten)
12 Bündnis für Lebenswerte Ortschaften (BLO)
13 Alternative für Deutschland(AfD)
14 PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
15 Klimaliste Baden-Württemberg (Klimaliste BW)
16 Junge Ulmer Liste

Auf diesen 16 Wahlvorschlägen sind insg. 507 Kandidatinnen und Kandidaten gelistet.

Die Namen der jeweiligen Kandidierenden der Listen können Sie im pdf in der rechten Spalte einsehen.

Das Wahlrecht und das Wahlsystem für die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg werden unter diesem Link    erklärt. 

Der Gemeinderat besteht aus 40 Ulmer Bürgerinnen und Bürgern, die in diesem Gremium ehrenamtlich zusammenkommen. Sie treffen wegweisende Entscheidungen für die Stadt und leiten die Verwaltung an. In der Stadtverwaltung arbeiten rund 3.000 Menschen in den verschiedensten Bereichen. Was der Gemeinderat vorgibt, wird von ihnen umgesetzt. Es geht dabei um Angelegenheiten, die das Leben in Ulm unmittelbar beeinflussen, von Straßenreinigung über Kultur bis hin zum öffentlichen Nahverkehr.

Es gibt viele gute Gründe, sich an der Wahl zu beteiligen. Zum Beispiel:

  • Wenn Sie nicht wählen, entscheiden andere, wer Sie vertritt.
  • Wählen schützt vor Extremismus. Wer nicht wählt, erleichtert es extremistischen Strömungen, einen größeren Einfluss auf die Politik zu bekommen.
  • Jede Stimme zählt: Oft geht eine Wahl sehr eng aus. Dann kommt es auf jede einzelne Stimme an, um denjenigen an die Macht zu verhelfen, die Sie unterstützen.
  • Wählen zu gehen ist ein Recht und ein Privileg. In vielen anderen Ländern ist das nicht selbstverständlich.
  • Eine Demokratie kann nur dauerhaft bestehen, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger an ihr beteiligen.

Informieren: Machen Sie sich schlau, von wem Sie im Gemeinderat und ggfs. in Ihrem Ortschaftsrat vertreten werden wollen! Ab Mitte April steht die offizielle Liste aller Kandidatinnen und Kandidaten auf dieser Website. Weitere Informationen zu den Personen und Ihren Programmen finden Sie zum Beispiel auf den Websites der Parteien und Wählervereinigungen. Eine gute Informationsquelle sind natürlich auch die lokalen Medien, die vor der Wahl intensiv über das Geschehen berichten.

An Europa denken: Zeitgleich zur Wahl des Ulmer Gemeinderats können Sie sich an der Wahl des Europäischen Parlaments beteiligen. Im Gegensatz zur Kommunalwahl haben Sie bei der Europawahl nur eine Stimme. Sie wählen damit eine Partei. Welche Parteien zur Wahl stehen, können Sie auf der Website der Bundeswahlleiterin nachlesen. Wir ermutigen Sie, sich sowohl bei der Europawahl 2024 als auch an der Kommunalwahl 2024 zu beteiligen. Sie können aber auch nur bei einer der beiden Wahlen mitmachen.

Am richtigen Ort sein: In welchem Wahllokal Sie wählen gehen können, steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Diese erhalten Sie bis spätestens 19. Mai 2024 mit der Post.

Vorausschauen: Die Wahllokale sind am 9. Juni 2024 von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Überlegen Sie sich rechtzeitig, ob Sie diesen Termin wahrnehmen können. Wenn nicht, beantragen Sie Briefwahl.

Briefwahl: Wenn Sie am 9. Juni 2024 möglicherweise verhindert sind, können Sie Ihre Stimmen natürlich auch per Briefwahl abgeben. Sie erhalten dann die entsprechenden Unterlagen per Post und können sie bequem zu Hause ausfüllen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Reiter "Briefwahl". 

Wahlberechtigten, denen es nicht möglich ist, am Wahltag in ihrem Wahllokal zur Wahl zu gehen, können Briefwahlunterlagen beantragen. Bei der Antragstellung müssen folgende Punkte beachtet werden:

  • Als Antragsformular kann die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens genutzt werden. Wenn der Antrag mit der Post an das Wahlamt zurückgesendet wird, muss der Briefumschlag ausreichend frankiert sein.
  • Es kann auch ein Online-Antrag über das Internet unter www.ulm.de aufgerufen werden oder mit Mobilgeräten unter Verwendung des QR-Codes, der auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben aufgedruckt ist. Ohne die Daten der Wahlbenachrichtigung sind diese Antragswege leider nicht möglich.
    Der Online-Antrag und die Beantragung mit QR-Code sind aus organisatorischen Gründen (Postlaufzeit) nur bis einschließlich Dienstag, 04.Juni 2024, 12:00 Uhr, möglich.
  • Briefwahlunterlagen können auch per Mail an wahlamt@ulm.de unter Angabe von Namen, Adresse und Geburtsdatum beantragt werden.
  • Briefwahlanträge können (vermutlich ab Ende April 2024) auch persönlich an unserem Wahlschalter in der Schalterhalle des Einwohnermeldeamtes, Olgastraße 66, gestellt werden (Öffnungszeiten wie das Meldeamt). Es besteht die Möglichkeit, an Ort und Stelle die Unterlagen auszufüllen und den fertigen Wahlbrief dann sofort in die Urne zu werfen.

Briefwahlanträge bearbeiten auch die Dienstleistungszentren sowie die Ortsverwaltungen innerhalb ihrer Öffnungszeiten.

 

Den Antrag kann jeder Wahlberechtigte (m/w/d) nur für sich selbst stellen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt oder die Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen will, muss durch Vorlage einer schriftlichenVollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist.

 

Letzter Termin für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 07.06.2024, 18 Uhr. Da eine Zustellung mit der Post dann aus Zeitgründen nicht mehr sinnvoll wäre, sollten die Unterlagen ab Mittwoch schon persönlich abgeholt werden.

 

Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens am Wahltag, 18 Uhr, bei den Bürgerdiensten, Olgastraße 66 sein bzw. in den dortigen Briefkasten eingeworfen werden. Eine Zustellung am Sonntag an andere Dienststellen der Stadt Ulm reicht nicht aus.

 

Die vorläufigen Ergebnisse werden im Lauf des 10. Juni 2024 ermittelt. Ab 18.30 Uhr werden sie im Rathaus präsentiert und sodann auch hier auf www.ulm.de veröffentlicht. Da die Auszählung deutlich umfangreicher ist als die der Europawahl, nimmt sie entsprechend mehr Zeit in Anspruch. Mehrere Einrichtungen der Bürgerdienste müssen dafür am Montag geschlossen bleiben.

 

Ca. 10 Tage nach der Wahl kommt der Gemeindewahlausschuss zusammen, um das endgültige, amtliche Ergebnis der Kommunalwahl in Ulm festzustellen. Das bis dahin vermeldete Ergebnis ist nur ein vorläufiges, auch wenn keine größeren Abweichungen zu erwarten sind. Die Sitzung ist öffentlich.

 

Die Amtszeit des neu gewählten Gemeinderats beginnt laut Gesetz am Tag direkt nach der Wahl. Davon zu unterscheiden ist jedoch der tatsächliche Amtsantritt: Die neuen Ratsmiglieder werden erst nach dem sogenannten Wahlprüfungsbescheid bzw. mit der Rechtskraft der Wahl verpflichtet. Als Termin hierfür strebt die Stadt Ulm den Schwörmontag an.