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Wahlen und Abstimmungen in Ulm

Allgemeine Informationen

Stimmabgabe an Wahlurne

Das Wahlrecht gehört zu den grundlegenden Rechten der Bürgerinnen und Bürger in einer Demokratie. In Deutschland können Sie durch Wahlen auf allen politischen Ebenen Einfluss zu nehmen. Unter diesem Link "Wahlen und Bürgerbeteiligung" finden sich Basisinformationen zum Thema.

Wann findet die nächste Wahl statt? Hier ein Überblick:

 Jahr  Wahlart  Legislaturperiode
 2021  Landtagswahl  5 Jahre
 2021  Bundestagswahl  4 Jahre
 2023  Oberbürgermeisterwahl

 8 Jahre

 2023  Schöffenwahl  5 Jahre
 2024  Europawahl  5 Jahre
 2024  Gemeinderatswahl  5 Jahre
 2024  Ortschaftsratswahl  5 Jahre
 2025  Bundestagswahl  4 Jahre
 2026  Landtagswahl  5 Jahre

Sie möchten Wahlhelfer/in werden?

Wollen Sie als Wahlhelferin oder Wahlhelfer selbst einmal an einer Wahl mitarbeiten?

Ein Ehrenamt in einem Wahlvorstand können alle wahlberechtigten* Ulmer Bürgerinnen und Bürger übernehmen.
Wahlhelfer/innen haben insbesondere folgende Aufgaben:

  • im Wahllokal die Stimmzettel an die Wählerinnen und Wähler auszugeben
  • die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis einzutragen
  • insgesamt für einen geordneten Ablauf der Wahl im Wahllokal zu sorgen
  • die Stimmenauszählung vorzunehmen
Der Wahlvorstand besteht aus in der Regel sechs Personen. Am Wahltag erledigt der Wahlvorstand seine Aufgaben in zwei Schichten. Dabei sprechen sich die Mitglieder des Wahlvorstands untereinander ab, welche Dreiergruppe vormittags und welche Dreiergruppe nachmittags im Wahllokal anwesend ist. Um 17:30 Uhr treffen sich wieder alle Mitglieder des Wahlvorstands im Wahllokal und ab 18:00 Uhr erfolgt dann die Auszählung der abgegebenen Stimmen.

Für die Tätigkeit als Wahlhelfer/in sind keine Vorkenntnisse notwendig. Ihre Anmeldung erfolgt freiwillig. Als Dankeschön für Ihre Tätigkeit erhalten Sie am Wahltag eine Entschädigung, die derzeit bei der Stadt Ulm 70 EUR beträgt.

Sie möchten bei einer Wahl mitwirken? Dann nutzen Sie das folgende Formular oder nehmen Sie unter den beistehenden Kontaktdaten mit uns Kontakt auf.

 

*Bei der Kommunalwahl sind Personen schon ab dem vollendeten 16. Lebensjahr wahlberechtigt und könnten daher auch als Wahlhelfer/in tätig werden. Da die Kommunalwahl aber in der Regel zusammen mit der Europawahl durchgeführt wird, ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich.

Am Wahltag sind die Wahllokale von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur Stimmabgabe geöffnet.

Briefwähler/innen müssen darauf achten, dass der Wahlbrief am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Ulm eingegangen ist. Insbesondere in den letzten Tagen vor der Wahl empfehlen wir deshalb, den Wahlbrief persönlich beim Wahlamt abzugeben bzw. in den Briefkasten am Kornhausplatz 4 einzuwerfen.

Eine Übersicht zu den Ulmer Wahllokalen finden Sie unter Wahllokalfinder.

Briefwahlunterlagen können in der Regel 5 bis 6 Wochen vor dem Wahltag erstmals beantragt werden. Der letzte Tag, um Briefwahlunterlagen zu beantragen, ist jeweils Freitag vor dem Wahlsonntag, 18:00 Uhr.

Zur Beantragung von Briefwahlunterlagen gibt es mehrere Möglichkeiten:

  1. Onlineantrag:
    Für den Onlineantrag wird die Wählernummer und der Wahlbezirk benötigt. Diese steht auf der Wahlbenachrichtigung. Der Onlineantrag ist aus technischen Gründen nur bis Montag vor der Wahl, 12:00 Uhr, möglich. Der Link zum Antragsformular ist bei der aktuellen Wahl hinterlegt.

  2. Mobilgerät
    Über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code können Sie einen bereits vorausgefüllten Briefwahlantrag aufrufen. Um den Antrag abzuschließen müssen Sie noch Ihr Geburtsdatum ergänzen. Auch dieser Beantragungsweg steht nur bis Montag vor der Wahl, 12:00 Uhr, zur Verfügung.

  3. Schriftlicher Antrag
    Für den schriftlichen Antrag können Sie die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung verwenden. Dort ist ein entsprechendes Formular aufgedruckt. Wollen Sie diese Möglichkeit nicht nutzen, dann genügt ein einfacher Brief, der folgenden Inhalt aufweisen muss:
    • Familienname
    • Vorname
    • Geburtsdatum
    • Anschrift
    • ggf. abweichende Anschrift für die Zustellung
    • handschriftliche Unterschrift
    • soweit aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, die Wähler- und die Wahlbezirksnummer

    Bitte senden Sie Ihren Antrag in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt der Stadt Ulm.

    Achtung, Postlaufzeiten:
    Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag, 18:00 Uhr, beim Wahlamt eingegangen sein bzw. in den dortigen Briefkasten eingeworfen werden. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr bei der Auszählung berücksichtigt. Achten Sie daher darauf, Ihren Wahlbrief wieder rechtzeitig zurückzusenden.

  4. Persönlicher Antrag
    Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl, 18:00 Uhr,
    • beim Wahlamt, Olgastraße 66
    • bei den Ortsverwaltungen

    persönlich beantragt werden. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis oder Reisepass und ggf. Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Sie können Ihre Briefwahlunterlagen gleich vor Ort ausfüllen und wieder abgeben.

  5. Telefonischer Antrag
    Ein telefonischer Antrag ist auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich.