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Berichtspflicht nach § 7 Absatz 1 EU-Verordnung 1370/2007

Bus in der Olgastraße

© Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm

Gemäß Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 „Öffentliche Verkehrsdienste auf Schiene und Straße“ ist der Aufgabenträger dazu verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen oder ausschließlichen Rechte zu veröffentlichen.

Grundlage für den anzuwendenden Tarif ist die Gemeinsame Richtlinie der Landkreise Alb-Donau-Kreis, Biberach, Neu-Ulm und der Stadt Ulm über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifs für den Donau-Iller-Nahverkehrsverbund (DING) als Höchsttarif. Der Gemeinschaftstarif für den Donau-Iller-Nahverkehrsverbund (DING) wird im Rahmen einer Satzung über die Rabattierung von Zeitkarten im Ausbildungsverkehr und zusätzlichen rabattierten Tarifprodukten festgesetzt.