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Öffentliche Auslegung

Sie können sich im Rahmen der Auslegung über die Planungen informieren und sich dazu äußern. Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Bebauungsplanverfahren wird durch das Baugesetzbuch (§ 2 Abs. 3 BauGB) geregelt. Es wird damit sichergestellt, dass bei der Planung alle relevanten Belange und Aspekte erfasst, bewertet und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen werden.

Die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen werden im weiteren Verfahren dem Gemeinderat in anonymisierter Form zur Kenntnis gegeben.

Termine und Fristen zur Auslegung werden in der Südwest Presse Ulm bekannt gemacht. Entsprechende Hinweise finden sich auch im Internetportal der Stadt Ulm > Rathaus > Bekanntmachungen und Ausschreibungen.

Derzeit liegen keine Bebauungspläne öffentlich aus.