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Nahverkehrsplan Ulm

Straßenbahn mit Münster im Hintergrund

© Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm

Am 19.07.2017 hat der Gemeinderat der Stadt Ulm den Nahverkehrsplan (NVP) beschlossen. Dieser bildet als gesetzlich vorgesehenes Planungsinstrument die Basis für die weitere Ausgestaltung des ÖPNV-Angebots in den nächsten Jahren entsprechend der vereinbarten Umsetzungsstufen. Die Stadt Ulm ist als "Aufgabenträgerin für den Öffentlichen Personennahverkehr" dafür verantwortlich, ein ausreichendes Angebot bei Bus und Straßenbahn sicherzustellen. Der NVP bildet eine wesentliche Grundlage für die künftige Vergabe von Bus- und Straßenbahnlinien auf Basis von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen, da die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung entsprechend konkretisiert werden kann.

Festgelegt ist dabei unter anderem, welcher ÖPNV im Rahmen der Daseinsvorsorge erforderlich ist. Der NVP beschreibt Mindeststandards und Vorgaben, mit denen Umfang und Qualität der Leistungen bei Bus und Straßenbahn bindend festgelegt werden. Dazu gehören u.a. die Taktung der Linien zu unterschiedlichen Verkehrszeiten sowie die Einzugsbereiche der Haltestellen. Neben der Leistungserbringung und den Qualitätskriterien der Fahrzeuge stehen im Besonderen die Anforderungen der Barrierefreiheit im ÖPNV im Fokus.

Darüber hinaus enthält der Nahverkehrsplan weitere Zielvorgaben, Prüfaufträge und Maßnahmenvorschläge, die dazu beitragen sollen, den ÖPNV in Ulm zukünftig noch attraktiver zu gestalten. Der Nahverkehrsplan zeigt daher eine für Ulm geeignete Handlungsstrategie auf und dient im Hinblick auf die Erstellung der Finanzplanung als Entscheidungsgrundlage.

Der Nahverkehrsplan wurde allein für das Stadtgebiet Ulm aufgestellt und aufgrund der engen verkehrlichen Beziehungen mit den Nahverkehrsplänen der Landkreise Neu-Ulm und Alb-Donau-Kreis sowie dem derzeit ebenfalls in Bearbeitung befindlichen ÖPNV-Konzept der Stadt Neu-Ulm abgestimmt.