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Flüsse, Bäche und Seen

Wassergraben

Die wichtigsten Gewässer in Ulm sind die Blau mit Blaukanal, die Donau, die Iller, der Rötelbach und die Weihung. Darüberhinaus gibt es eine Vielzahl an kleineren Bächen und Weihern in den Teilorten.

Der Gewässerrandstreifen beträgt innerorts fünf Meter und außerhalb zehn Meter ab Böschungsoberkante. Im Gewässerrandstreifen sind die Errichtung von baulichen Anlagen sowie das Ausbringen von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln verboten. Auch das Ablagern von Gegenständen, die im Hochwasserfall abgetrieben werden können, ist nicht zulässig. Detaillierte Hinweise finden Sie im Informationsblatt Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg: LUBW - Gewässerrandstreifen (Pdf)

Flüsse und Bäche können im Rahmen des Gemeingebrauchs genutzt werden. Hierzu zählen das Baden, das Schöpfen mit Handgefäßen und das Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne Motor. Flüsse sind jedoch keine ausgewiesenen Badegewässer, d.h. das Schwimmen und Baden erfolgt auf eigene Gefahr.

Wasserentnahmen und -einleitungen, der Bau von Wasserkraftanlagen, die Schifffahrt, der Ausbau von Gewässern und sonstige Benutzungen benötigen wasserrechtliche Zulassungen, die in der Regel von der Stadt Ulm als untere Wasserbehörde erteilt werden.

Im Stadtkreis Ulm gibt es keine ausgewiesenen Badeseen. In der Nachbarstadt Neu-Ulm befinden sich jedoch zwei Baggerseen. Lage und Beschreibung finden Sie auf www.tourismus.ulm.de