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Gesetzlich geschützte Biotope

Kellerhalde

Gesetzlich geschützte Biotope werden in § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 32 Naturschutzgesetz genannt und genießen unmittelbaren gesetzlichen Schutz. Es handelt sich dabei um besonders wertvolle und gefährdete Lebensräume, wie beispielsweise Magerrasen, Nasswiesen oder naturnahe Gewässer. Sie werden anhand der Standortverhältnisse, der Vegetation, der Artenzusammensetzung und sonstiger Eigenschaften definiert. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung der gesetzlich geschützten Biotope führen können, sind verboten.

Gesetzlich geschützte Biotope werden durch die Naturschutzbehörde in Listen und Karten erfasst und registriert. Die Listen und Karten liegen bei der Naturschutzbehörde zur Einsicht für jedermann aus.

Im Stadtkreis Ulm befinden sich etwa 350-400 gesetzlich geschützte Biotope. Der überwiegende Teil davon besteht aus Magerrasen, Hecken, naturnahen Gewässern und Waldbiotopen.