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Projektförderung Kulturvermittlung

Sparten- und Zielgruppenunabhängig fördert die Stadt Ulm außergewöhnliche kulturvermittelnde Aktivitäten, mit denen es gelingt, allen Menschen Zugang zu Kunst und Kultur zu ermöglichen und die Teilhabe der Ulmer Bürgerschaft am kulturellen Leben in Ulm zu stärken. Durch kulturvermittelnde Aktivitäten sollen die Entwicklung von Kreativität, eines subjektiven Ausdrucksvermögens und die Fähigkeit zum differenzierten Umgang mit Kunst und Kultur unterstützt werden.

Die Projekte können sowohl von Einzelpersonen als auch Gruppen oder Einrichtungen umgesetzt werden. Sie müssen unter professioneller (kulturpädagogischer) Leitung stattfinden, zeitlich befristet sein und dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben. Anträge können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.

Die Antragsfrist für die Projektförderung 2024 ist bereits abgelaufen.

Sie brauchen finanzielle Unterstützung für Ihr Projekt? Ende 2024 können wieder Anträge auf städtische Fördermittel gestellt werden.
Ein Muster zum Anschauen finden Sie rechts im Downloadbereich. Zu Ihrem Antrag müssen Sie einen Kosten- und Finanzierungsplan erstellen und mit einsenden. Hier müssen Sie alle geplanten Ausgaben und Einnahmen darstellen. Eine Vorlage dazu wird direkt im Antragsformular am Anfang des Ausfüllvorgangs bereitgestellt.
Bitte beachten Sie unbedingt unsere Erläuterungen in der Ausfüllhilfe, die Sie ebenfalls im Downloadbereich finden.

 Über die Vergabe der Mittel entscheidet Anfang Februar ein Gremium aus Vertreter*innen der Gemeinderatsfraktionen der Stadt Ulm.
Alle Antragstellenden werden nach der Vergabeentscheidung per Mail informiert, ob und in welcher Höhe ihr Projekt gefördert wird.

Grundsätzliche Informationen über die Bedingungen und Voraussetzungen für eine Förderung und zur Antragstellung finden Sie in den Richtlinien Projektförderung Kulturvermittlung (0,12 MB, pdf)