Navigation und Service

Springe direkt zu:

Wassergefährdende Stoffe

Tankanlagen

In Deutschland gilt für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen seit 01.08.2017 die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).

Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen betrifft private Haushalte, Gewerbebetriebe und öffentliche Einrichtungen. Es umfasst das Lagern, Abfüllen, Umschlagen, Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe.

Als wassergefährdend gelten alle flüssigen, festen und gasförmigen Stoffe, die nachhaltig die Beschaffenheit des Wassers verändern, z.B. Benzin, Heizöl oder Säuren.

Unterirdische Tankanlagen sind regelmäßig wiederkehrend alle 5 Jahre durch einen zugelassenen Sachverständigen zu überprüfen. In Wasserschutzgebieten ist die Prüfung alle 2 ½ Jahre fällig.

Oberirdische Tankanlagen bzw. Tankanlagen in Gebäuden sind je nach Größe einmalig oder regelmäßig  durch einen zugelassenen Sachverständigen zu überprüfen.

Die Errichtung neuer Tankanlagen in Überschwemmungsgebieten ist verboten. Bestehende Tankanlagen sind bis 05.01.2023 hochwassersicher nachzurüsten.

Die Errichtung oder wesentliche Änderung von Tankanlagen ist mit den entsprechenden Anzeigeformularen nach § 40 AwSV (s. Externe Links) anzuzeigen.