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Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiet

Ulm verfügt über zwei Naturschutzgebiete mit einer Fläche von insgesamt ca. 131 Hektar. Die Naturschutzgebiete "Gronne" und "Lichternsee" sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist. Insbesondere sollen Lebensstätten, Biotope oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten wegen ihrer Seltenheit, besonderer Eigenart oder hervorragenden Schönheit erhalten, entwickelt oder wiederhergestellt werden. Der Schutz von Natur und Landschaft hat hier hohe Priorität damit Tiere und Pflanzen sich ungestört entwickeln können.

In Naturschutzgebieten ist alles verboten, was den Naturhaushalt zerstören, beschädigen, verändern oder nachhaltig stören kann. Nur in Ausnahmefällen kann von den Verboten befreit werden.

Das Regierungspräsidium Tübingen ist für die Ausweisung der Naturschutzgebiete und die Erteilung von Befreiungen zuständig. Der Vollzug ist Aufgabe der Stadt Ulm als untere Naturschutzbehörde.

Gronne

Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von ca. 39 Hektar. Es wird im Nordwesten durch die Donau, im Nordosten durch den Fußgängersteg (vom Industriegebiet "Donautal" nach Wiblingen) begrenzt. Südöstlich grenzt die Laupheimer Straße und im südlichen Bereich die Ortschaft Gögglingen an das Gebiet. Schutzzweck ist insbesondere die Erhaltung und Beruhigung eines gefährdeten Feuchtgebietes im stadtnahen Bereich, dem mit seinen Wasser-, Verlandungs- und Landflächen vorwiegend als Lebensraum der Vogelwelt (Rast-, Nahrungs- und Nistflächen) große Bedeutung zukommt. Das Schutzgebiet ist wegen des notwendigen Populationsaustausches im Zusammenhang mit dem Donauried und den anderen Donaustauseen zu sehen.

Lichternsee

Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von rund 92 Hektar. Es liegt zwischen dem Industriegebiet "Donautal" und dem rechten Donauufer. Nordöstlich wird das Gebiet durch die Kastbrücke und südwestlich durch die K 9916 (Donaubrücke) begrenzt. Schutzzweck ist vor allem der Erhalt einer für den Ulmer Raum wichtigen Auen-Stillwasserlandschaft im Überschwemmungsbereich der Donau mit unterschiedlichsten Lebens- und Rückzugsräumen einer artenreichen und gefährdeten Vogelwelt sowie eines abwechslungsreichen Landschaftsbilds im siedlungsnahen Raum. Der Avifauna kommt dabei das Hauptgewicht zu. Weiter ist Schutzzweck auch die Erhaltung und Entwicklung der in dem Gebiet vorkommenden Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.