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Fahrpersonal

LKW

Steigende Fahrleistungen im Bereich des Güterverkehrs und der gewerblichen Personenbeförderung führen zu immer stärkeren Belastungen der Fahrer an ihrem Arbeitsplatz im Fahrzeug. Um die Gesundheit dieser Fahrer und damit auch ein Mehr an Sicherheit im Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, regeln internationale und nationale Gesetze und Verordnungen die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals.

In der europäischen Verordnung, dem europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) und den nationalen Regeln über Sozialvorschriften im Straßenverkehr, werden die höchstzulässigen Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen (Pausen) sowie ausreichende Ruhezeiten für Fahrer, die Personen- oder gewerbliche Güterbeförderungen durchführen, geregelt. Die Regelungen gelten auch für bestimmte nichtgewerbliche Gütertransporte. Die Vorschriften müssen sowohl von den Fahrern, als auch von den Unternehmern eingehalten bzw. beachtet werden. Durch die Einhaltung der Sozialvorschriften wird sichergestellt, dass sowohl Fahrer, als auch alle anderen Verkehrsteilnehmer sicher auf den Straßen fahren können.