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Baustellen

Bohrgerät

Die Aufgaben der Gewerbeaufsicht auf Baustellen umfassen den Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie den Schutz von Umwelt und Nachbarn vor schädlichen Immissionen wie Lärm, Staub, Gerüchen oder anderen von der Baustelle ausgehenden Luftschadstoffen.

Die Gewerbeaufsicht ist Ansprechpartner für alle am Bau Beteiligte und steht mit Rat und Tat zur Seite; sie überwacht und ist auch in Beschwerdefällen tätig.

Hierbei wird auf den Baustellen geprüft, ob Absturzstellen gesichert, Sicherheitseinrichtungen vorhanden sind und ob die Bauarbeiten unter den Gesichtspunkten Lärm- und Staubvermeidung sowie Heben von Lasten dem Stand der Technik entsprechen. Außerdem wird die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften beim Umgang mit Gefahrstoffen überwacht.

Tätigkeiten mit asbeshaltigen Materialien bzw. Arbeiten gemäße der technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 im Stadtkreis Ulm sind sieben Tage vor Beginn der Arbeiten bei der Abteilung Umweltrecht und Gewerbeaufsicht anzuzeigen.

Die ausgefüllten Formulare (s. Externe Links) bitte an

  • Fax: +49 (0) 731/161-1622

Baustellen im Stadtkreis Ulm sind 14 Tage vor Baubeginn bei der Abteilung Umweltrecht und Gewerbeaufsicht anzukündigen, wenn

  • die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder
  • der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet.

Das ausgefüllte Formular zur Vorankündigung (s. Downloads) bitte an

  • Fax: +49 (0) 731/161-1622