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Brandschutzbedarfsplan ...

der Stadt Ulm für die Jahre 2014-2020

Brandschutzbedarfsplan der Feuerwehr

Jede Gemeinde hat gemäß Feuerwehrgesetz auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende, leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Zur Beurteilung des unbestimmten Rechtsbegriffs „leistungsfähige Feuerwehr“ werden allgemein anerkannte Regeln der Technik wie die "Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr" des Innenministeriums herangezogen. Sie sind Basis für den aktuell gültigen Brandschutzbedarfsplan 2014 - 2020.

Der Brandschutzbedarfsplan dient als Planungsgrundlage zur Sicherung der besonderen Struktur der Feuerwehr für die Zukunft. Er ist Orientierungsgrundlage für künftige Entscheidungen bei der Feuerwehr. Gleichzeitig dient er dem Innenministerium als Entscheidungshilfe, die Ausnahmegenehmigung bzgl. einer Berufsfeuerwehr zu beurteilen.

Der Brandschutzbedarfsplan stellt einen Rahmenplan dar, die darin enthaltenen Planungsziele, Investitions- und Sanierungsprogramme und die sächliche und personelle Ausstattung stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierung. Über deren Umsetzung wird im Rahmen der jeweiligen Etatberatungen und der mittelfristigen Finanzplanung entschieden.

Der Brandschutzbedarfsplan enthält im Wesentlichen Erläuterungen zur Feuerwehr Ulm (Ist-Zustand, Leistungsfähigkeit, Aufgaben, Schutzzieldefinition und Struktur), eine Gefährdungspotentialanalyse der Stadt Ulm (Risikopotential, Gefährdungsbetrachtung, Auftrittswahrscheinlichkeit sowie Gefährdungspotentialanalyse und Bewertung) und die daraus resultierenden Folgerungen für Organisation und Struktur der Feuerwehr Ulm als Bedarfsplanung.