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Tierschutz

Zwei Ziegen.

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Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert und im Tierschutzgesetz (TierSchG) grundsätzlich geregelt.Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen (§ 1 TierSchG).

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Der Tierhalter muss aber auch über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Geht eine Meldung über einen Verstoß gegen das Tierschutzrecht im Veterinäramt ein, wird eine Überprüfung durchgeführt. Sollten tierschutzrechtliche Verstöße vorliegen, werden diese entsprechend geahndet, z.B. durch Bußgeld oder Anordnung.

Für weitere Informationen benutzen Sie bitte folgende Links:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

 

Zudem können Sie bei uns folgende Veranstaltungen beantragen: