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Sterbefall

Beurkundung eines Sterbefalls

Sterbefall

Ein Todesfall löst bei den Hinterbliebenen neben dem Schmerz über den Verlust des Menschen auch eine oftmals unbekannte und schwierige Situation aus.
Mit den nachstehenden Informationen möchten wir Ihnen eine Hilfestellung geben.


Erste Schritte

In der Regel übernimmt das von Ihnen beauftragte, registrierte Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens für Sie die Sterbefall-Anzeige beim Standesamt - unabhängig davon, ob ein Mensch in einem Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung oder in privater Umgebung verstorben ist.
Das Bestattungsunternehmen steht den Hinterbliebenen bei der Abwicklung sämtlicher Formalitäten und der Durchführung der Bestattung hilfreich zur Seite, so dass Sie nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen müssen.

Beurkundung
Grundsätzlich ist das Standesamt für die Beurkundung des Todes eines Menschen zuständig, in dessen Bezirk der Sterbefall erfolgt ist.
Ein Sterbefall ist dem Standesamt spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag anzuzeigen.
Nach der Beurkundung stellt das Standesamt die beantragten Sterbeurkunden aus. Diese erhalten Sie über das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen oder im Einzelfall per Post von uns.

  • Todesbescheinigung:     

Bei einem Todesfall zu Hause sollte zuerst ein Arzt benachrichtigt werden, der die Todesbescheinigung ausstellt und Ihnen bzw. dem beauftragten Bestattungsunternehmen aushändigt.

  • Sterbefallanzeige:   

Anschließend sollte der Tod des Verstorbenen durch Sie oder einen beauftragten Bestattungsunternehmer beim Standesamt angezeigt werden. Ist der Tod in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim oder in einem Hospiz o.ä. eingetreten, werden die schriftliche Sterbefallanzeige sowie die Todesbescheinigung durch die Klinik oder das entsprechende Seniorenzentrum oder durch das beauftragte Bestattungsunternehmen dem Standesamt zugeleitet.       

  • Ausweisdokument der vorsprechenden Person (Personalausweis oder Reisepass)  
  • Benötigte Dokumente bei noch nie verheirateten Verstorbenen:

         - aktuelle Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, ggf. 
           mit deutscher Übersetzung bzw. international
         

  • Benötigte Dokumente bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Verstorbenen

         - aktuelle Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, ggf. 
           mit deutscher Übersetzung bzw. international
         - Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, ggf. mit deutscher Übersetzung bzw.
           international oder Familienbuchabschrift
         - Bei verwitweten Verstorbenen zusätzlich: Sterbeurkunde des erstverstorbenen
           Ehegatten, ggf. mit deutscher Übersetzung bzw. international
         - Bei geschiedenen Verstorbenen: Eheurkunde mit Auflösungsvermerk, 
           Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, ggf. mit deutscher Übersetzung bzw. international

  • Benötigte Dokumente bei Verstorbenen in gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft:

         - aktuelle Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, ggf.
           mit deutscher Übersetzung bzw. international
         - Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem 
           Lebenspartnerschaftsregister, ggf. mit deutscher Übersetzung bzw. international
         - Bei Verstorbenen, deren Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst wurde, zusätzlich: Sterbeurkunde
           des vorverstorbenen Lebenspartners, ggf. mit deutscher Übersetzung bzw. international
         - Bei Verstorbenen, deren Lebenspartnerschaft durch ein Gericht aufgehoben wurde:  
           Lebenspartnerschaftsurkunde mit Aufhebungsvermerk, Aufhebungsurteil mit Rechtskraftvermerk, 
           ggf. mit deutscher Übersetzung bzw. international

  • Zusätzlich benötigte Dokumente bei verstorbenen Spätaussiedlern: 

         - Vertriebenenausweis bzw. Bescheinigung nach  § 15 Bundesvertriebenengesetz 
           (Spätaussiedlerbescheinigung)
         - Registrierschein
         - Bescheinigungen über alle Namenserklärungen 
           (z.B. nach § 94 Bundesvertriebenengesetz und/ oder zum Ehenamen) bzw.
           Namensänderungsurkunde 
         - falls vorhanden Familienbuchabschrift

Hinweis:

Darüber hinaus können im Einzelfall für die Prüfung noch weitere Unterlagen erforderlich sein.
Urkunden, die aus den Registern des Standesamts Ulm zu erstellen sind, brauchen Sie natürlich nicht zu besorgen.

Beglaubigte Abschrift oder Ausdruck aus dem Sterberegister 20,00 €
Sterbeurkunde (deutsch oder mehrsprachig)
20,00 €
Auskunft aus dem oder Einsicht in ein Sterberegister
20,00 €


Nachträglich benötigte Sterbeurkunden können Sie über unseren Online-Urkunden-Assistenten bestellen.  Urkundenbestellung online

Sollte der Sterbefall jedoch bereits vor 30 Jahren oder noch früher beurkundet worden sein, dürften Sie sich direkt an unser Stadtarchiv (Tel. 0731/161-4262) wenden.