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Eheschließung

Trauraum

Vor dem Hochzeitstag gibt es einige Formalitäten zu erledigen. Nachfolgend haben wir Ihnen das Wichtigste zusammengefasst, damit Sie bestens vorbereitet zu uns kommen können. Sollten dennoch Fragen offen sein, beraten wir Sie gerne im persönlichen Gespräch - auch telefonisch. Wenn Sie in Ulm heiraten möchten und in Ulm wohnen, müssen Sie Ihre Eheschließung beim Standesamt Ulm anmelden.

Die Anmeldung dient der Prüfung der Ehefähigkeit in rechtlicher Hinsicht und der Ermittlung etwaiger Eheverbote. Auch wenn Sie nicht in Ulm wohnen, können Sie hier heiraten. Die Eheschließung muss dann allerdings über das Standesamt Ihres Wohnortes angemeldet werden.

Wohnen Sie an verschiedenen Orten, so können Sie wählen, bei welchem Wohnsitzstandesamt Sie Ihre Eheschließung anmelden möchten. Die Trauung selbst kann bei jedem Standesamt in Deutschland stattfinden.

Welche Unterlagen Sie für Ihre Anmeldung der Eheschließung benötigen, hängt vom Einzelfall ab.

Sie sind beide volljährig, noch nie verheiratet gewesen und von Geburt an deutsche Staatsangehörige, dann reichen normalerweise folgende Unterlagen aus:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Eine neu ausgestellte (nicht älter als 4 Wochen) erweiterte Meldebescheinigung (diese erhalten Sie bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes). Falls Sie in Ulm wohnen, benötigen Sie keine erweiterte Meldebescheinigung.
  • Ein neu ausgestellter (nicht älter als 6 Monate) beglaubigter Geburtenregisterauszug mit Hinweisteil vom Standesamt Ihres Geburtsortes

Falls Sie bereits verheiratet waren, legen Sie bitte zusätzlich vor: 

  • Neuer (nicht älter als 6 Monate) Eheregisterauszug mit Hinweisteil/Eheurkunde mit Auflösungsvermerk der Ehe. Diese Urkunde erhalten Sie im Regelfall bei dem Standesamt, bei dem Sie geheiratet haben.
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde

Für gemeinsame, in Deutschland geborene Kinder benötigen wir zusätzlich:

  • Beglaubigter Geburtenregisterauszug mit Hinweisteil vom Standesamt des Geburtsortes mit Eintragung des Vaters

Für gemeinsame, im Ausland geborene Kinder benötigen wir zusätzlich:

  • Internationale Geburtsurkunde bzw. Geburtsurkunde mit Übersetzung mit Eintragung des Vaters

Hinweis:
Darüber hinaus können im Einzelfall für die Prüfung noch weitere Unterlagen erforderlich sein.
Urkunden, die aus den Registern des Standesamts Ulm zu erstellen sind, brauchen Sie natürlich nicht zu besorgen.

In folgenden Fällen werden die erforderlichen Dokumente individuell mit Ihnen abgeklärt:

  • Sie sind nicht im Bundesgebiet geboren.
  • Sie sind nicht deutsch von Geburt an (Einbürgerung/ Heimatvertriebener/ Spätaussiedler).
  • Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit.
  • Sie haben im Ausland geheiratet.
  • Sie sind im Ausland geschieden.

Sollte eine dieser Konstellationen bei Ihnen zutreffend sein, genügt ein Anruf und wir erstellen Ihnen einen Infobogen, den wir Ihnen postalisch zusenden.

Sobald Sie alle Unterlagen komplett haben, bitten wir um Ihren Anruf zur Terminvereinbarung. Am besten erreichen Sie uns telefonisch Dienstag-, Mittwoch- und Donnerstagvormittag. Das Einreichen der Unterlagen ist frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Trauungstermin möglich. Nach Einreichung und Prüfung der kompletten Unterlagen findet rechtzeitig vor dem geplanten Trauungstermin noch ein Unterschriftstermin für Ihre Anmeldung der Eheschließung statt, bei dem beide Eheschließenden anwesend sein müssen.

Hinweis:
Bei ausländischen Unterlagen/ausländischer Staatsangehörigkeit kann sich teilweise eine längere Verfahrensdauer der Anmeldung der Eheschließung ergeben.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts am 1. Oktober 2017 können in Deutschland keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden. Gleichgeschlechtliche Paare können seit diesem Zeitpunkt die Ehe miteinander eingehen und sind damit verschiedengeschlechtlichen Paaren gleichgestellt. Bestehende Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden.

Falls Sie Ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln möchten, müssten Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes wenden. In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Ein neu ausgesteller (nicht älter als 6 Monate) Lebenspartnerschaftregisterauszug mit Hinweisteil vom Standesamt, an dem Sie Ihre Lebenspartnerschft begründet haben
    (falls Sie Ihre Lebenspartnerschaft hier bei uns begründet haben, benötigen Sie keinen Lebenspartnerschaftregisterauszug mit Hinweisteil)

Trauungen beim Standesamt Ulm sind im Regelfall während unseren Öffnungszeiten von Montag bis Freitag möglich. Gegen eine Zusatzgebühr bieten wir weitere Termine für Eheschließungen an Freitagnachmittagen und Samstagen an. Diese Termine entnehmen Sie bitte dem nebenstehenden Trauungskalender. Gerne können Sie Ihren Wunschtermin für die Trauung selbst in unserem Traukalender buchen. 

Trauungen finden im allgemeinen im Trauraum des Ulmer Rathauses statt. An ausgewählten Terminen finden Trauungen auch im barocken Bibliothekssaal im Kloster Wiblingen statt. Selbstverständlich können Sie sich auch in Ihrer jeweiligen Ulmer Ortsverwaltung (Eggingen, Einsingen, Ermingen, Gögglingen/Donaustetten, Jungingen, Lehr, Mähringen oder Unterweiler) das Ja-Wort geben.

Die Prüfung der Ehevoraussetzungen kostet in Baden-Württemberg 65,00 €, falls ausländisches Recht zu beachten ist 110,00 € und bei der Durchführung eines Befreiungsverfahrens 130,00 €.

Für die Durchführung und Beurkundung einer Eheschließung fallen in Ulm 45,00 € an.

Falls Sie Ihre Eheschließung bei einem anderen Standesamt angemeldet haben, fallen für die Eheschließung in Baden-Württemberg zusätzlich 45,00 € an. 

Für Trauungen an Freitagnachmittagen und Samstagen im Ulmer Rathaus fallen Zusatzkosten in Höhe von 110,00 € bzw.175,00 € an.

Für Trauungen im barocken Bibliothekssaal fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 210,00 € an. (Diese Zusatzkosten enthalten nicht die Miete für den Bibliothekssaal. Für Ihre standesamtliche Trauung erhalten Sie ein spezielles Angebot über Staatliche Schlösser und Gärten. Informationen hierzu finden sie hier)

Jede Eheurkunde oder Auszug aus dem Eheregister kostet in Baden-Württemberg 20,00 €.