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Polizeibehörde

Eine Polizeiverordnung der Stadt Ulm.

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Die Stadt Ulm ist sowohl Orts-/ als auch Kreispolizeibehörde im Sinne von § 62 Polizeigesetz Ihre Aufgaben sind oft polizeilicher/ hoheitlicher Art. Sie ist täglich befasst mit den vielfältigen Anforderungen an die Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet. Soweit nicht bereits auf Grund von spezialgesetzlichen Regelungen Maßnahmen ergriffen werden können, bietet das Polizeigesetz die Möglichkeit gegen Störungen vorzugehen. Die Orts-/Kreispolizeibehörde kann insoweit Maßnahmen zur Beseitigung der Störung anordnen.
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie gegen umweltschädliches Verhalten kann die Polizeibehörde eine Polizeiverordnung erlassen. Diese Verordnung enthält polizeiliche Gebote und Verbote.

Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie gegen umweltschädliches Verhalten kann die Polizeibehörde eine Polizeiverordnung erlassen. Diese Verordnung enthält polizeiliche Gebote und Verbote. Aufgrund des Beschluss des Gemeinderats vom 20.11.2013 hat die Ortspolizeibehörde eine Polizeiverordnung für die Stadt Ulm erlassen.

Polizeiverordnung der Stadt Ulm (0,52 MB, pdf)

Das Thema Hunde beschäftigt Politik und Behörden, Bevölkerung, Tierschutzverbände und Tierfreunde seit Jahrzehnten. In unserem dicht besiedelten Land haben Hunde schlecht Platz. Sie richten sich nicht nach Schildern und Vorschriften. Sie gehorchen ihren Besitzern nicht immer bedingungslos. Hinzu kommt, dass viele Menschen es durch die Kommerzialisierung verlernt haben, mit Hunden umzugehen. Die Städte und Gemeinden haben das Problem, sich andauernd mit Nachbarklagen über den Lärm von Hunden, nicht angeleinten Hunden und Hundekot auseinanderzusetzen. Diese Information enthält die Regeln zur Hundehaltung für den Stadtkreis Ulm.