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Gaststätten- und Gewerberecht

Zu sehen ist ein Tisch mit mehreren Stühlen drumherum.

© www.ulm.de

Eine unserer Hauptaufgaben im Bereich Gewerbe- und Gaststättenrecht besteht in der Führung des Gewerberegisters für den Stadtkreis Ulm. Darin müssen alle Ulmer Gewerbetreibenden verzeichnet sein. Berechtigten Personen und Institutionen geben wir Auskünfte aus dem Gewerberegister. Auch für verschiedene andere Gewerbe (z.B. Bewachungsdienste, Spielhallen, usw.) erteilen wir die erforderliche Erlaubnis. Insbesondere als Gaststättenbehörde sind wir zuständig für die Erteilung von Erlaubnissen in diesem Bereich (zum Beispiel Gaststättenerlaubnisse, Gestattungen, Sperrzeitverkürzungen und anderes). Daneben überwachen wir die angezeigten Betriebe und treffen zum Schutz der Allgemeinheit entsprechende Maßnahmen, die von der Versagung einer beantragten Genehmigung über Auflagenerteilungen bis hin zur Untersagung eines Betriebs gehen können.

Hier finden Sie die verschiedenen Antragsformulare um die Benutzung einer öffentliche Fläche zu beantragen: