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Fundbüro

Fundbüro

Sie haben etwas verloren? Sie haben etwas gefunden? Sie sind auf der Suche nach einem gebrauchten Fahrrad? Dann ist das Fundbüro die richtige Adresse. Hier werden alle Fundsachen, die zum Beispiel in den Bürgerbüros, bei der Polizei oder bei den städtischen Verkehrsbetrieben abgegeben werden, gesammelt. Es kann einige Tage dauern, bis die Fundsachen im Fundbüro eingeliefert werden. Vor einem Besuch im Fundbüro können Sie Fundsachen online suchen.

Bitte beachten Sie, dass das Fundbüro am 01.02.2024 von 7:30-12:30 Uhr geöffnet ist.

Bitte geben Sie gefundene Gegenstände im Fundbüro ab oder senden Sie die Fundsachen dorthin (Adresse siehe rechte Spalte). Auch in den städtischen Dienstleistungszentren und den Ortsverwaltungen können Dinge abgegeben werden.

Sind aus der Fundsache Ihre Personalien ersichtlich, werden Sie schriftlich von uns benachrichtigt. Falls Sie nicht in Ulm gemeldet sind, wird die Fundsache an das für Sie zuständige Fundbüro weitergeleitet. Wenn Sie Ihren Schlüssel verloren haben, kommen Sie bitte persönlich ins Fundbüro.

Bei der Abholung eines verlorenen Gegenstandes hat der Verlierer sich als rechtmäßiger Eigentümer bzw. rechtmäßige Eigentümerin auszuweisen. Dieser Nachweis ist durch eine genaue Beschreibung des Gegenstandes und ggf. des Inhalts sowie durch Angabe von Ort und Zeit des Verlustes glaubhaft zu machen. Außerdem hat er die festgesetzten Gebühren und zu begleichen.

Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie online nachschauen, ob es im Fundbüro abgegeben wurde: Fundsachen online suchen

Versteigerungen

Das Fundbüro verwahrt Fundgegenstände für die Dauer von 6 Monaten. Wenn sie innerhalb dieser Frist nicht vom Eigentümer abgeholt werden und Finder auf seinen Rückgabeanspruch verzichtet hat, werden sie öffentlich versteigert. In der Regel finden pro Jahr vier Versteigerungen statt, zwei im Frühjahr und zwei im Herbst (zwei Fahrradversteigerungen und zwei Versteigerungen der restlichen Fundsachen).

 

Versteigerungstermine:

Donnerstag, 29.02.2024 Fahrradversteigerung

um 16:00 Uhr, Einlass 15:30 Uhr
im Versteigerungsraum
der Bürgerdienste, Olgastrasse 66

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung. Schecks werden nicht angenommen. Die Fundsachen werden ohne Gewährleistung für deren Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit oder Vollständigkeit versteigert. Ein Umtausch ist ausgeschlossen.

Finderlohn
Die Begleichung des Finderlohns ist zwischen Eigentümer*in und Finder*in zu regeln. Da es sich aber um privatrechtliche Ansprüche zwischen Besitzer und Finder handelt, übernehmen wir keine Haftung. Die Höhe des Finderlohnes richtet sich nach dem Wert der Fundsache:

  • bis 500,00 € = 5% der Wertes der Fundsache
  • über 500,00 € = 5% des Wertes zuzüglich 3% des über 500,00 €hinausgehenden Wertes

Gebühren
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Wert der Fundsache:

  • bis 15,-- € = gebührenfrei
  • 15,-- € bis 500,-- € = 5,-- €
  • über 500,-- € = 25,-- € zuzüglich 3% des über 500,-- € hinausgehenden Wertes
  • Bescheinigung über den Verlust eines Fahrrades = 5,-- €