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Schöffenwahl und Jugendschöffenwahl

Schöffenwahlen für die Amtszeit 2024 - 2028

Logo zu den Wahlen in Ulm

Als Schöffen und Schöffinnen bezeichnet man ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Alle fünf Jahre stellen die Städte und Gemeinden für die Schöffen und Schöffinnen in Strafsachen und die Jugendhilfeausschüsse für die Jugendschöffen und -schöffinen sogenannte Vorschlagslisten auf, aus denen ein Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht dann die Schöffen/innen für die Jugend- und die Erwachsenengerichte wählt.

Die Amtszeit der Schöffen und Schöffinnen, die im Jahr 2018 für 2019 bis 2023 gewählt wurden, endet zum 31.12.2023. Die kommende Amtszeit geht von 2024 bis 31.12.2028.

Bewerbungsschluss für die Amtszeit von 2024 bis 2028 war am 15.04.2023.
Bitte keine Bewerbungen mehr einreichen!
Verspätete Bewerbungen werden nicht mehr berücksichtigt.

Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Die Anzahl der Personen, die auf die Vorschlagsliste zu benennen sind, wird der Stadt Ulm vom Amtsgericht mitgeteilt. Bei der Schöffenwahl 2023 sind dies ca. 220 Personen (die genaue Anzahl wird noch bekannt gegeben), bei der Schöffenwahl 2018 waren es 219 Personen.

Um Schöffe oder Schöffin werden zu können, müssen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Anhand der folgenden Fragen können Sie überprüfen, ob Sie diese erfüllen:

  • Besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit?
  • Sie sind nicht durch Richterspruch von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen?
  • Sie sind nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden?
  • Gegen Sie wird kein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat geführt, die zum Ausschluss von öffentlichen Ämtern führen kann
  • Sind Sie beim Beginn der Amtszeit mindestens 25 Jahre alt und jünger als 70 Jahre?
  • Wohnen Sie in Ulm? (Bewerben können Sie sich nur in der Gemeinde, in der Sie wohnen)
  • Sind Sie gesundheitlich in der Lage, das Amt auszuüben?
  • Sind Sie der deutschen Sprache ausreichend mächtig?
  • Sie befinden sich nicht im Vermögensverfall (keine Regel- oder Privatinsolvent, keine eidesstattliche Versicherung)?
  • Sie sind kein Religionsdiener oder aus religiösen Gründen zum gemeinsamen Leben verpflichtet (z.B. Mönch oder Nonne)?
  • Sie gehören aktiv keinem der folgenden Berufe an: gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Strafvollzugsbedienstete, Bewährungshelfer, Gerichtshelfer
  • Sie waren nie hauptamtlicher oder inoffizieller/e Mitarbeiter/in des Ministeriums für Staatssicherheit?
  • Sie gehören keiner Organisation an, die die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland bekämpft?

Müssen Sie eine dieser Fragen mit "Nein" beantworten, sind Sie vom Schöffenamt ausgeschlossen.

Jede Person, die die Voraussetzungen erfüllt, kann sich selbst bewerben bei der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat. Die Schöffenwahl findet im letzten Amtsjahr der laufenden Wahlperiode statt.

Bewerbungsschluss war der 15.04.2023
Bitte keine Bewerbungen mehr einreichen!
Verspätete Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Erfüllen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen, so werden Sie auf die Vorschlagsliste der Stadt Ulm aufgenommen. Diese muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden und wird anschließend an das Amtsgericht weitergeleitet. Dort tritt der Ausschuss zur Wahl der Schöffen zusammen und wählt aus der Vorschlagsliste, mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen, die erforderliche Anzahl Schöffen/innen.

Die gewählten Personen werden vom Gericht benachrichtigt. Personen, die nicht gewählt worden sind, werden in der Regel ebenfalls vom Gericht benachrichtigt. Wer bis zum Ende des Wahljahres keine Nachricht erhalten hat, muss allerdings davon ausgehen, nicht vom Schöffenwahlausschuss berücksichtigt worden zu sein.