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Europawahl 2014

Logo zu den Wahlen in Ulm

Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2014 das amtliche Endergebnis der Europawahl im Wahlkreis Ulm festgestellt.

Die Europawahl wurde in Baden-Württemberg zusammen mit der Kommunalwahl durchgeführt.

Bei der Europahl 2014 waren in Ulm rund 82.600 Personen aus den 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (inkl. Deutschland) wahlberechtigt. Gegenüber der Wahl 2009 ist die Wahlbeteiligung von 47,9 % auf 49,9 % gestiegen.

Die Europawahl findet alle 5 Jahre statt. Hierbei wird das Europäische Parlament als einziges europäisches Organ direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewählt.

 

Zusammensetzung
Das Europäische Parlament hat seinen Sitz in Straßburg und setzt sich zurzeit aus 751 Abgeordneten aus 28 Nationen zusammen. Deutschland stellt hierbei mit insgesamt 96 Abgeordnete so viele Vertreter, wie kein anderes Land.

Zwischen dem 22. und 25. Mai 2014 wurde ein neues EU-Parlament in den 28 Mitgliedstaaten der EU gewählt. Es waren rund 375 Millionen wahlberechtige EU-Bürgerinnen und Bürger zur Wahl aufgerufen.

In Deutschland wurde die Wahl am Sonntag, 25. Mai 2014 durchgeführt. Gegenüber der Europawahl 2009 haben sich die Spielregeln geändert. So wurde z.B. die 3-Prozent-Hürde vom Bundesverfassungsgericht gekippt.

In Baden-Württemberg konnten 24 der 25 in Deutschland zugelassenen Wahlvorschläge gewählt werden.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gehören Fraktionen an – sie sind nicht nach Staatsangehörigkeit organisiert, sondern schließen sich nach politischer Zugehörigkeit zusammen. Derzeit gibt es im Europäischen Parlament 8 Fraktionen.Zur Bildung einer Fraktion sind mindestens 25 Abgeordnete erforderlich, und in jeder Fraktion müssen Abgeordnete aus wenigstens einem Viertel der Mitgliedstaaten vertreten sein. Eine Mitgliedschaft in mehreren Fraktionen ist nicht möglich.

Einige Abgeordnete gehören keiner Fraktion an, in diesem Falle gelten sie als fraktionslos.

 

Aufgaben

Das Europäische Parlament beschließt zusammen mit dem EU-Ministerrat Gesetze, die für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union Gültigkeit besitzen. So basieren bereits über 70 % der deutschen Gesetze auf Beschlüsse dieser beiden Organe.

Eine weitere wichtige Aufgabe des Europäischen Parlaments besteht darin, über das Handeln der anderen EU-Institutionen (Ministerrat, Kommission und Europäische Zentralbank) zu wachen.

Weitere Informationen zum Europäischen Parlament finden Sie auf den folgenden Seiten:

Sonderveröffentlichungen zu den Europawahlen mit u.a. umfangreichen Auswertungen und Hintergrundinformationen sowie weitere Statistiken und Ergebniskarten finden Sie unter Offene Daten Stadt Ulm.

Die Ergebnisse der Wahl finden sich auch im Wahlportal.