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Querspange Wiblingen (abgeschlossen)

Planung Verkehrsspange

Die ersten Überlegungen und Diskussionen für eine Trasse zwischen der L260 und dem Wiblinger Ring als Verbindung in Richtung Donautal wurden bereits ab 1995 geführt. In diesem Zusammenhang fand im Mai 2005 im Rahmen des ersten Planfeststellungsverfahrens für die Querspange eine Anhörung statt, die zum Ergebnis führte, dass aufgrund der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen die Planung grundlegend überarbeitet und das begonnene Planfeststellungsfahren eingestellt werden musste. Die Trasse wurde verschoben und damit ein neues Planfeststellungsverfahren eingeleitet.

Die Planungen zur Querspange wurden aufgestellt um eine Verbindung zwischen der L260 und dem Wiblinger Ring als Verknüpfung an das übergeordnete Verkehrsnetz (B30) sowie an das Industrie- und Gewerbegebiet Donautal zu schaffen. Dabei soll die Querspange im Rahmen ihrer Netzfunktion als Kreisstraße (K9915) ausgebaut und gewidmet werden. Ziel der Querspange ist die Entlastung der Hauptstraße und der Gögglinger Straße vom Durchgangsverkehr zur Verbesserung der Lebensqualität in Bezug auf die Lärm- und Abgassituation. Der Bau ist eine Maßnahme des Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) aus dem Jahr 1995 sowie dessen Fortschreibungen und ist damit Bestandteil einer Neukonzeption des regionalen Straßennetzes in diesem Bereich.

Mit den Planungen aus dem Jahr 2005 wurde ein erstes Planfeststellungsverfahren eingeleitet, das aufgrund von eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen eingestellt wurde. Grund war die Zerschneidungswirkung der Flurstücke in diesem Bereich, die durch eine zügige Linienführung der Vorzugsvariante den Gesamtraum in zwei landwirtschaftliche Bereiche zerteilt hätte.

Für die neuen Planungen wurde die Trasse ca. 50 m in Richtung Norden verlegt, was zu geringen Zerschneidungswirkungen führt, mit vergleichsweise guter Verkehrswirksamkeit gegenüber der Vorzugsvariante. Die Planung sieht den Bau einer Trasse zwischen der Unterkirchberger Straße (L 260) und dem Wiblinger Ring vor. Die Länge der Strecke beträgt ca. 700 m plus ca. 340 m für die Anpassung der Anschlüsse an das vorhandene Straßennetz.

Der Verlauf der Linienführung erstreckt sich vom Wiblinger Ring aus in Richtung Südosten, verschwenkt zwischen Gögglinger- und Unterweiler Straße in Richtung Nordosten und soll dann im rechten Winkel ca. 70 m südlich der Ortsgrenze von Wiblingen an die L260 stoßen (Anlage 1 und 2). Der Anschluss der Querspange am Beginn der Strecke an den Wiblinger Ring / Gögglinger Straße sowie am Ende an der Unterkirchberger Straße soll über einen Kreisverkehr mit Durchmesser von 35m erfolgen und ist für alle StVO zugelassenen Fahrzeuge befahrbar. Der Anschluss der Unterweiler Straße erfolgt über eine Einmündung mit Signalisierung.

Die Querspange wird in Ortsrandlage als zweispurige Fahrbahn mit einem Regelquerschnitt von 10,5 m geplant. Parallel zur Fahrbahn verläuft abgesetzt ein kombinierter Geh- und Radweg, der die Radwegeverbindungen Wiblinger Ring, der Unterweiler Straße, in Richtung Unterkirchberg sowie zum Naherholungsgebiet Binsenweiher verknüpfen soll.

Zwischen Gögglinger- und Unterweiler Straße ist zum Schutz der angrenzenden Wohnbebauung nördlich der Querspange ein 2,50 m hoher Lärmschutzwall vorgesehen. Des Weiteren haben die Bewohner in den höheren Stockwerken Anspruch auf passiven Lärmschutz.

Darüber hinaus sieht die Planung die Errichtung einer Friedhofsmauer als Lärm- und Sichtschutz vor. Als freiwillige Maßnahme der Stadt, die sich nicht Aufgrund der Überschreitung von Grenzwerten ergibt, wurde diese Maßnahme vom RP nicht als förderfähig anerkannt.

Die unvermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch ein umfassendes Kompensationskonzept ausgeglichen. So ist unter anderem als Ersatzmaßnahme die Umwandlung von bislang als Ackerland genutzter Fläche zu Grünanlagen mit Wiese, Bäumen und Sträuchern bzw. zu Gehölzbeständen im Gewann Lindenhöhe oberhalb der B311 umgesetzt worden. Zusätzlich wurde als Ersatzmaßnahme Teile des Blaukonzeptes mit der Renaturierung am ehemaligen Kässbohrer-Gelände für die Kompensation bewertet. Entlang der Trasse sowie in angrenzenden Flächen sind ebenfalls Grünanlagen vorgesehen sowie umfangreiche Feldgehölze und Einzelbaumpflanzungen. Die Details sind im landschaftspflegerischen Begleitplan (Anlage 3) dargestellt.

Im Planfeststellungsverfahren der aktuell zu Grunde liegenden Planung fand durch Auslegungen in den Jahren 2009 und 2010 die Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Die eingegangen Einwendungen wurden durch Stellungnahmen und Änderungen in der Entwurfsplanung behandelt. In einem weiteren Verfahrensschritt wurde am 18.01.2012 im Dienstleistungszentrum in Wiblingen ein Erörterungstermin durchgeführt.

In dem Erörterungstermin fand mit den betroffenen Bürgern und Trägern öffentlicher Belange ein Austausch über alle zur Planung eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen der geplanten Maßnahme statt. Die Ergebnisse wurden umfassend behandelt und bearbeitet.

Daraus resultierend und in der weiteren Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Tübingen wurde am 31.07.2012 der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Querspange als K9915 zwischen der L260 und dem Wiblinger Ring erlassen. In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden. Dabei wurden alle Einwendungen Privater und Träger öffentlicher Belange behandelt.

Nach Ablauf der Klagefrist am 09.11.2012 trat die Rechtswirksamkeit des Planfeststellungsbeschlusses in Kraft, womit für die Maßnahme Baurecht vorliegt.