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Allgemeine Informationen

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen allgemeine Informationen bereit.

Um das Radfahren in Ulm sicherer und bequemer zu machen und dadurch den Anteil des Radverkehrsanteils am gesamten Verkehrsaufkommen zu erhöhen, werden in Ulm Radschutzstreifen markiert. Unter Beteiligung des Aktionsbündnisses "FahrRad in Ulm" und abgestimmt mit der Polizei legt die Abteilung Verkehrsplanung Schutzstreifen an.

Was sind Schutzstreifen?

Schutzstreifen sind keine Rad- oder Sonderwege, sondern Bestandteil der Fahrbahn. Sie sind aber selbst keine Fahrstreifen (daher gilt für andere Fahrzeuge auf ihnen auch nicht das Rechtsfahrgebot), sind auch nicht ausschließlich den Radfahrern vorbehalten, sondern die Leitlinie darf von anderen Fahrzeugen "bei Bedarf" überfahren werden. Näheres dazu
regelt die StVO. Um die gegenseitige Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, wurden die Schutzstreifen mit  Fahrradpiktogrammen versehen und Aufstellflächen an den Knotenpunkten geschaffen.

Schutzstreifen bieten Vorteile für alle Verkehrsteilnehmende:

  1. Sicherheit: Auf Radfahrstreifen und Schutzstreifen sind Fahrradfahrer für Autofahrer besser zu sehen, besonders an Kreuzungen und Zufahrten. Dort passieren die meisten Radunfälle.
    Gegenüber dem Mitfahren auf der Fahrbahn haben Radfahrstreifen und Schutzstreifen den Vorteil, dass Radfahrer an wartenden Autos (z. B. an Ampeln) bequemer vorbei fahren können. Dies ist für die Verkehrssicherheit von Bedeutung, da sie so aus dem „Toten Winkel“ der Autofahrer heraus in deren Blickfeld vorfahren können.
  2. Konflikte: Radfahrstreifen und Schutzstreifen helfen, Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern zu vermeiden, wie sie auf Radwegen oder bei erlaubter Nutzung des Gehweges vorkommen können.
  3. Komfort: Radfahrstreifen wie auch Schutzstreifen bieten hohen Fahrkomfort und die Möglichkeit, schnell voranzukommen.
  4. Ordnung: Radfahrstreifen und Schutzstreifen führen dazu, dass Radfahrer weniger häufig in der falschen Richtung, d. h. links der Fahrbahn fahren. Linksfahrende Radfahrer (Falschfahrer) sind überdurchschnittlich oft an Unfällen beteiligt, weil Autofahrer an Einmündungen nicht mit ihnen rechnen.

Welche Regeln gelten für Schutzstreifen?

  • Schutzstreifen gehören zur Fahrbahn.
  • Schutzstreifen werden durch unterbrochene Leitlinien und Fahrrad-Piktogrammen gekennzeichnet.
  • Fahrzeuge dürfen nicht darauf parken oder halten.
  • Autos dürfen den Schutzstreifen nur im Bedarfsfall überfahren.

Schutzstreifen dienen der Sicherheit, bieten höheren Fahrkomfort und sorgen für mehr Ordnung.

Schutzstreifen verhelfen somit zu mehr Rücksicht und weniger Konflikten im Verkehr.

Welche Schutzstreifen gibt es in Ulm (Auswahl)

  • Stadtmitte: Neue Straße, Frauenstraße
  • Weststadt: Söflinger Straße, Schillerstraße
  • Söflingen: Uhrenmachergasse
  • Eselsberg: Bleicher Hag und Lehrer-Tal-Weg:
  • Böfingen: Ludwig-Beck-Straße
  • Ermingen und Eggingen: Ortsdurchfahrten

Schild Fahrradstraße

Allgemeine Regeln in Fahrradstraßen

Auf Fahrradstraßen haben Radfahrende Vorrang. Autofahrerinnen und -fahrer dürfen Fahrradstraßen nur benutzen, wenn diese mit dem Zusatz "KfZ frei" bzw. "Anlieger frei" versehen sind. Wenn nicht anders geregelt, gilt grundsätzlich rechts vor links. Als Höchstgeschwindigkeit gilt Tempo 30. Wenn nötig, müssen Autofahrende die Geschwindigkeit weiter verringern. Radelnde Kinder unter acht Jahren müssen auch in einer Fahrradstraße auf dem Gehweg fahren.

Warum werden Fahrradstraßen eingerichtet?

Als erste Fahrradstraße wurde 2014 die Schülinstraße in der Oststadt ausgewiesen, 2015 folgte die Wörthstraße in der Weststadt und 2017 die Zeitblomstaße. 2018 wurde die Heimstraße in Ulm-Mitte und 2019 der nördliche Bereich des Mähringer Wegs als Fahrradstraße freigegeben.

Welche weiteren Fahrradstraßen gibt es in Ulm?

Als erste Fahrradstraße wurde 2014 die Schülinstraße in der Oststadt ausgewiesen, 2015 folgte die Wörthstraße in der Weststadt und 2017 die Zeitblomstaße. Als nächstes wird der Umbau der Heimstraße in Ulm-Mitte vorgenommen.

Piktogramm RadHalt

Der Ulmer RadHalt ist ein Metallgeländer mit anschließendem Trittbrett, auf dem ein Fuß abgestellt werden kann.Das Wort RadHalt hat zweierlei Bedeutungen.  Der RadHalt erfüllt zwei Funktionen: Zum einen zeigt er auf, wo Radfahrende vor einer Roten Ampel warten müssen, zum anderen stellt der RadHalt eine bequeme Anfahrhilfe für Radfahrer dar. Die Idee übernahm das Team FahrRad aus Kopenhagen, wo derartige Einrichtungen schon seit längerer Zeit existieren.

Ein derartiger RadHalt ist beispielsweise am Willy-Brandt-Platz, am Ostplatz sowie an der Kreuzung Neue Straße/ Bismarckring zu finden.

Der Standort an der Kreuzung Neue Straße/Bismarckring bietet sich für den RadHalt besonders gut an, da sich die Radfahrer geordnet im Kreuzungsbereich aufstellen und diesen freihalten können.

Ergänzt werden die Trittbretter durch Griffe an Ampelmasten, an denen sich Radler während des Wartens festhalten können.

Positive Rückmeldungen, beispielsweise vom ADFC und von Radlern aus Ulm, belegen, dass dies eine sinnvolle, kleine Maßnahme zur Radverkehrsförderung in Ulm darstellt.

Winterdienst

Informationen zum Winterdienst erhalten Sie bei den EBU - Entsorgungsbetriebe unter Winterdienst.

Informationen zur Fahrradausrüstung im Winter

„Gib ACHT in der Nacht!“

Dieser Reim ist mehr als ein schlichter Appell fürs sichere Fahrradfahren: Er ist zudem ein praktischer Merksatz, wenn es um die Inspektion der Radbeleuchtung geht. Denn genau ACHT Stellen am Fahrrad sollten im Dunkeln leuchten. Das geschieht einerseits aktiv durch LEDs, Glüh- oder Halogenlampen, andererseits passiv durch reflektierende Flächen, die aufleuchten, wenn sie angestrahlt werden. Beim Licht-Check ist es sinnvoll, das Rad von vorne nach hinten abzugehen, um keine Leuchtstelle zu vergessen.

1. Frontscheinwerfer: Seit letztem Jahr sind neben Lichtanlagen, die von einem Dynamo gespeist werden, auch batteriebetriebene Leuchten zulässig, wenn sie oder zumindest die Halterung dafür am Fahrrad montiert ist. Die Lampe muss außerdem die in Deutschland für jede Fahrzeugbeleuchtung vorgeschriebenen Prüfzeichen tragen: Das sind Wellenlinie und K-Nummer des Kraftfahrtbundesamtes. Der Scheinwerfer sollte laut Gesetz eine Lichtstärke von mindestens 10 Lux auf 10 Meter aufweisen. Für eine bessere Sicht sorgen stärkere Lampen zwischen ab 40 Lux, hochwertige LED-Fahrradlampen können sogar Leistungen bis zu 100 Lux erbringen. Ein Testlauf mit drehenden Rädern und angelegtem Dynamo zeigt, ob die Lampen funktionieren.

2. Weißer Frontreflektor: Einige Frontscheinwerfer haben bereits Reflektoren integriert. Ist dies nicht der Fall, sollte ein zusätzlicher Reflektor angebracht werden.

3. und 4. Reflektoren an Vorder- und Hinterrad: Neben Reflektoren, die in den Speichen der Räder befestigt werden, sind auch reflektierende Streifen für den Reifen zulässig.

5. und 6. Reflektoren an den Pedalen: An jedem Pedal sollten Reflektoren befestigt sein, die nach vorne und hinten wirken.

7. Rücklicht mit eingebautem Reflektor. Wichtig: Das Rücklicht sollte mindestens 25 Zentimeter über dem Boden und idealerweise am Gepäckträger angebracht sein.

8. Roter Rückstrahler: Moderne LED-Leuchten verfügen zusätzlich über eine Standlichtfunktion. Diese ist zwar laut Gesetz in Deutschland noch keine Pflicht, erhöht aber die Sicherheit im Straßenverkehr.

Übrigens: Blinkendes Licht, das viele Radfahrer bevorzugen, weil sie damit besser gesehen werden, ist nicht zulässig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Anhänger nicht vergessen

Fahrradfahrer, die mit Anhänger unterwegs sind, müssen auch diesen mit einer funktionstüchtigen Lichtanlage ausstatten. Verdeckt der Anhänger den roten Rückstrahler, muss das Fahrrad zusätzlich mit einer Schlussleuchte versehen werden.

Mangelnde Beleuchtung kann teuer werden Wer ohne ausreichende Beleuchtung im Dunkeln unterwegs ist, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro und 35 Euro bei einem Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern. Eine intakte und vollständige Fahrradbeleuchtung schont nicht nur den Geldbeutel, sondern erhöht auch den Spaß am Radeln. So können Fahrradfahrer die dunkle Jahreszeit bedenkenlos auf Ulms Straßen und Wegen genießen!

Hier im Bereich "Downloads" können Sie folgende Informationsflyer zum Thema Radverkehr abrufen:

  • Schutzstreifen-Flyer:
  • Was sind Schutzstreifen und was gibt es zu beachten?
  • Fahrradstraßen-Flyer:
    Was sind Fahrradstraßen und was gibt es zu beachten?
  • Faltblattserie "Entspannt mobil":
    Die Faltblattserie bietet nützliche Tipps und Informationen für ein entspanntes und sicheres Fahrradfahren zu folgenden Themen