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Naturdenkmale

Naturdenkmal Eggingen

Als Naturdenkmal nach § 30 Naturschutzgesetz / § 28 Bundesnaturschutzgesetz können sowohl Einzelschöpfungen (z.B. prägnante Einzelgebilde wie Felsen, Höhlen, Einzelbäume) als auch naturschutzwürdige Flächen bis zu 5 ha Größe (z.B. kleinere Wasserflächen, kleinere Baumgruppen, Wasserläufe, Moore, Streuwiesen) ausgewiesen werden.

Die Ausweisung eines Naturdenkmals kann aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen oder auf Grund von Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich sein. Die Ausweisung von Naturdenkmalen erfolgt durch die untere Naturschutzbehörde per Rechtsverordnung. Der Schutzstatus ist mit dem eines Naturschutzgebietes vergleichbar. Momentan gibt es 89 Naturdenkmale im Stadtgebiet Ulm.