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Geschützte Landschaftsbestandteile

Hügel mit Wald und Wiese

Ulm verfügt über fünf geschützte Landschaftsbestandteile (Ulm, Wiblingen, Söflingen, Grimmelfingen, Einsingen). Mit dieser Schutzkategorie werden Teile von Natur und Landschaft gesichert, deren besonderer Schutz erforderlich ist. Gründe für den Schutz sind unter anderem:


  • die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts
  • die Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes
  • die Abwehr schädlicher Einwirkungen
  • die Bedeutung eines Landschaftsbestandteils als Lebensstätte wild lebender Tier- und Pflanzenarten