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Artenschutz

Eidechse

Artenschutz umfasst den Schutz und die Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Artenschutz als Teil des Naturschutzes beinhaltet sowohl den Schutz von Populationen einzelner Arten als auch den Schutz von Lebensräumen. Ziel ist es, das Artensterben zu verhindern oder zumindest zu verlangsamen und die biologische Vielfalt als wichtiges Erbe für zukünftige Generationen zu erhalten. Hauptfokus sind gefährdete bzw. vom Aussterben bedrohte Arten.

Der allgemeine Artenschutz gilt für alle wild lebenden Tiere und Pflanzen. So ist es unter anderem verboten, wild lebende Tier- und Pflanzenarten ohne vernünftigen Grund ihrem Standort zu entnehmen, sie zu schädigen, zu fangen, zu töten oder ihre Lebensstätten ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Auch die zeitliche Einschränkung des Gehölzeschnitts fällt unter den allgemeinen Artenschutz. Diese Schutzbestimmungen sind § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes zu entnehmen.

Eine Reihe von Arten - besonders und streng geschützte - unterliegen dem besonderen Artenschutz. Für sie gelten bestimmte Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote. Diese Regelungen finden sich in § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes. Neben dieser nationalen Ebene des Artenschutzrechts existiert eine Vielzahl von internationalen und europäischen Abkommen, Richtlinien und Verordnungen zum Schutz bedrohter Arten, von denen die wichtigsten nachfolgend aufgelistet sind.

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. Bis heute sind über 170 Staaten dem WA beigetreten. Deutschland gehört seit 1976 zu den Mitgliedstaaten.

Durch die EG-Artenschutzverordnung 338/97 wird das Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen in der Europäischen Union umgesetzt.

Die FFH-Richtlinie trat 1992 in Kraft und ist eine der wichtigsten Richtlinien der Europäischen Union für den Natur- und Artenschutz. Mit der Umsetzung der FFH-Richtline entstand ein europäisches Schutzgebietsnetz für besonders bedrohte Arten und Lebensräume.

Die Vogelschutzrichtlinie trat bereits 1979 in Kraft und regelt den Schutz der wild lebenden Vogelarten und ihrer Lebensräume in der Europäischen Union.