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Mobilfunk

Mobilfunkmast

Im Stadtgebiet Ulm gibt es ein Netz bestehend aus rund 100 Mobilfunkstandorten, das bislang von den drei großen Mobilfunkbetreibern Deutsche Telekom AG, Vodafone GmbH und Telefonica Deutschland Holding AG betrieben wird. Seit 2019 wurde der Mobilfunkmarkt um ein weiteres Unternehmen, die 1&1 Drillisch AG, erweitert, das künftig vermutlich auch in Ulm sein Netz ausbauen wird.

Das bestehende Mobilfunknetz in Ulm setzt sich baulich zusammen aus einigen großen Sendemasten und einer Vielzahl kleinteiliger Sendeanlagen, die überwiegend auf Dächern montiert sind. An diesen Anlagen sind die jeweiligen Antennen für die Mobilfunkdienste UMTS, LTE und 5G montiert. Der Dienst UMTS wurde bis Ende 2021 weitestgehend eingestellt.

Einmal jährlich wird seitens der Verwaltung zum Ausbau und zur weiteren Planung der Mobilfunkstandorte in Ulm gegenüber dem Gemeinderat berichtet. Der aktuelle Bericht ist unter diesem Link im Ulmer Ratsinformationssystem einsehbar.

Mobilfunkanlage

Die Errichtung von Mobilfunkanlagen unterliegt gesetzlichen Vorgaben. Um eine neue Anlage zu errichten bzw. eine bestehende zu erweitern, bedarf es einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (=Standortbescheinigung), die die Betreiber bei der Bundesnetzagentur beantragen müssen. Damit wird sichergestellt, dass die zu erwartende Strahlung die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte nicht überschreitet (siehe Grenzwerte und emf-Datenbank der Bundesnetzagentur).

Für Masten und Antennen ab einer bestimmten Größe (Antennenhöhe > 10,00 m und einer Versorgungseinheit mit umbauten Raum von > 10 m³) bedarf es außerdem einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung. Kleinere Masten und Antennen sind verfahrensfrei (siehe Landesbauordnung BW).

Darüber hinaus sind auch städtebauliche Ziele neben den gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen (z.B. Denkmalschutz und/oder Stadtbild).

Mobilfunkanlage

Ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen den beiden Parteien sorgt dafür, dass mögliche Konflikte bereits im Vorfeld geklärt werden. In der Regel informieren die Betreiber die Stadtverwaltung frühzeitig über geplante Ausbaumaßnahmen ihres Netzes, weisen die jeweiligen Standortbescheinigungen dazu nach und setzen die Kommune über die Inbetriebnahme der Anlage in Kenntnis.

Wird ein neuer Standort gesucht, teilen die Betreiber dies in einer sogenannten Suchkreisanfrage mit und stimmen den Standort mit der Kommune ab. Da die Anzahl der Standorte auf ein nötiges Maß begrenzt bleiben soll, wird seitens der Verwaltung die Mitnutzung einer bestehenden Anlage gegenüber eines neu zu errichtenden Standorts bevorzugt.

Um die Entwicklung des Mobilfunknetzes in Ulm im Hinblick auf besonders schutzbedürftige Personengruppen (z.B. Kinder und Erkrankte) steuern zu können, wurden Schutzzonen beispielsweise um Kindertagesstätten, Schulen und Kliniken definiert, die möglichst von Sendeanlagen freizuhalten sind. Gelingt dies aus zwingenden Gründen nicht, wird der Veranlasser aufgefordert, den Nachweis mittels Immissionsprognose (unabhängiges Gutachten) zu führen, dass durch sein Vorhaben die zulässigen Grenzwerte an dieser schutzwürdigen Einrichtung nicht überschritten werden.

Zusammen mit der Ulmer Bürgerinitiative " Brennpunkt 5G" hat die Stadt Ulm für den 25.05.2022 eine Informationsveranstaltung zum Thema 5G organisiert, um die interessierte Öffentlichkeit in aller Breite über dieses Thema zu informieren. In kurzen Impulsreferaten haben fünf Expert*innen unterschiedlicher Fachrichtungen das Thema vorgestellt, unter anderem zum Stand der Technik, zu Nutzen und Anwendung, zum rechtlichen Rahmen sowie zum wissenschaftlichen Kenntnisstand über mögliche biologische oder medizinische Wirkungen. Im Anschluss wurde im Rahmen einer moderierten Podiumsdiskussion mit den Expert*innen sowie Herrn Bürgermeister Gunter Czisch und Herrn Dr. Thomas Thraen, Sprecher der Ulmer Bürgerinitiative "Brennpunkt 5G", Fragen aus der Zuhörerschaft beantwortet.

Die Aufgezeichnete Veranstaltung kann über die nachfolgenden Links im gesamten Ablauf oder die Fachreferate jeweils einzeln nochmals angesehen werden:

Gesamtaufzeichnung der Veranstaltung

Film/Vortrag 1:
"Das 5G – System: Sender, Strahlung, Empfänger", Prof. Dr. Jan Hesselbarth, Universität Stuttgart
Inhalt: Herr Prof. Dr. Hesselbarth gibt eine Einführung in die Mobilfunktechnik ganz allgemein und zu 5G im Besonderen.

Film/Vortrag 2:
"5G - Anwendungen und Nutzen", Andreas Buchenscheit, Cortex Media GmbH, Ulm
Inhalt: Herr Buchenscheit erläutert anhand von Beispiele aus der Praxis den realen Nutzen der mit der neuen Mobilfunkgeneration einhergeht.

Film/Vortrag 3:
"5G in der kommunalen Bauleitplanung", Dr. Felix Rauscher, Rechtsanwälte Eisenmann Wahle Birk & Weidner, Stuttgart
Inhalt: "Herr Dr. Rauscher erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere in baurechtlicher und immissionsschutzrechtlicher Hinsicht und zeigt den Rahmen für die kommunale Einflussnahme auf.

Film/Vortrag 4:
"Mobilfunk & Gesundheit - aktueller wissenschaftlicher Kenntnisstand", Dr. Julia Ketteler, Bundesamt für Strahlenschutz, Cottbus
Inhalt: Frau Dr. Ketteler erläutert das Aufgabenfeld und die Arbeitsweise des Bundesamtes für Strahlenschutz im Hinblick auf Mobilfunk, erklärt die Wirkungsweise elektromagnetischer Felder auf den Menschen und deren wissenschaftlich fundierte Risikobewertung.

Film/Vortrag 5:
"Wissenschaftlicher Kenntnisstand zu den Wirkungen auf biologische Regelkreise", Dr. med. Wolf Bergmann, Facharzt für Allgemeinmedizin, Homöopathie, Freiburg
Inhalt: Herr Dr. Bergmann warnt in seinem Vortrag vor einem weiteren Ausbau des Mobilfunknetzes bevor deren Risiken auf die Gesundheit hinreichen erforscht sind.