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Beschwerde einreichen

Formular Geruchsbeschwerden

Sie sind von Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen oder ähnlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) betroffen?  Hier finden Sie Informationen dazu, welche Beeinträchtigungen hingenommen werden müssen und wie Sie gegebenenfalls eine Beschwerde einreichen können.

Lärm, Geruch, Rauch, Staub, Erschütterungen und andere Belästigungen können unterschiedliche Ursachen haben. Je nach Entstehungsart werden diese nach gewerblichen und sonstigen Immissionen unterschieden. Sie dürfen in der Nachbarschaft nicht zu Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen führen. Der Begriff Nachbarschaft bezieht sich dabei nicht nur auf Menschen. Auch Tiere und Pflanzen, der Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter sind hier gemeint.

  • Gewisse Beeinträchtigungen und Belästigungen sind unter dem Gebot der gegenseitigen Duldung und Rücksichtnahme als zumutbar zu bezeichnen. Derartigen Auswirkungen sind beim Betrieb gewerblicher Anlagen oft auch unvermeidbar und müssen daher hingenommen werden, solange sie ein bestimmtes Ausmaß nicht überschreiten. Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung.
  • Nehmen Sie auf schutzwürdige Interessen anderer Rücksicht. Oftmals ermöglicht schon das zeitliche Verlegen einer Tätigkeit einen Konflikt (z. B. Rasenmähen, freiwillig erst ab 14:00 Uhr).
  • Bitte versuchen Sie im Interesse einer guten Nachbarschaft sowie im Interesse eines gedeihlichen Zusammenlebens auf die vermeintlichen Verursacher von Emissionen in einem privaten Gespräch zuzugehen. Vielfach können schon auf diese Weise Missverständnisse und einmalige Verfehlungen geklärt werden und das gutnachbarliche Klima bleibt gewahrt.

Wenn Sie eine Beschwerde einreichen, stellt die zuständige Behörde fest, ob Regelungen zum Schutz der Nachbarn erforderlich sind. Hierzu ist zunächst eine möglichst genaue Beschreibung durch den Beschwerdeführer wichtig:

  • Worum geht es genau? (Art der Immissionen)
  • Wann (Uhrzeit, Dauer) treten die Beschwerden / Belästigungen auf?
  • Wo (Ort) treten die Beschwerden / Belästigungen auf?
  • Welcher Verursacher (Name, Anschrift, Firma, Privatperson)
  • Unter welchen Randbedingungen treten die Beschwerden / Belästigungen auf?

All diese Fragen werden nicht gestellt, weil den Antragstellern misstraut wird oder eine Nachweispflicht aufgebürdet werden soll. Vielmehr helfen die Informationen der zuständige Stelle, sich ein Bild der Situation zu verschaffen, um zielgerichtet mögliche Ursachen zu ermitteln und zu beheben.

Für die diversen Belästigungen durch Lärm sind verschiedene Stellen zuständig:

  • Nachbarschaftslärm
    Bei schädlichen Umwelteinwirkungen, die durch Privatpersonen verursacht werden, ist die Abteilung Bürgerdienste - Ortspolizeibehörde, Jagd- und Fischereiwesen, Obdachlosenbehörde, Heimaufsicht, Sondernutzungen zuständig.
  • Gaststätten- und Veranstaltungslärm
    Bei schädlichen Umwelteinwirkungen, die durch Betriebe des Gaststättengewerbes oder anderen Veranstaltungen verursacht werden, ist die Abteilung Sicherheit, Ordnung und Gewerbe zuständig.
  • Straßenlärm
    Für Beschwerden über Straßenlärm im Stadtkreis Ulm ist die Abteilung Verkehrsplanung und Straßenbau zuständig.
  • Anlagen- und Gewerbelärm
    Für Beschwerden über Lärm, der durch gewerbliche oder privat betriebene Anlagen (bspw. Luft-Wärme-Pumpen) verursacht wird, ist die Abteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht - Umweltrecht und Gewerbeaufsicht zuständig.
  • Fluglärm
    Ziviler Luftverkehr: Wenn Sie sich durch Fluglärm belästigt fühlen, können Sie sich an den jeweiligen Flughafen wenden. Die Kontakte sind auf der Seite des Verkehrsministeriums zusammengestellt.
    Militärischer Luftverkehr: Über Ulm befindet sich der Luftraum "TRA 207/307 All­gäu" der Bundeswehr. Wenn Sie Sorgen, Wünsche oder Beschwerden zum militärischen Flugbetrieb haben, können Sie sich über ein Bürgertelefon direkt an das Luftfahrtamt der Bundeswehr wenden.
  • Schienenlärm/Bahngelände
    Bürger die von Geräuschen, verursacht auf Schienen oder Bahngelände, betroffen sind, können ihr Anliegen telefonisch oder schriftlich an das Eisenbahnbundesamt melden.
    Telefon Festnetz: +49 228 30795-400 (Bürgertelefon)
    E-Mail: poststelle@eba.bund.de