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Kindertagespflege

Ein alternatives Angebot für eine familiennahe Betreuung

Tagesmutter und -kinder beim gemeinsamen Apfelessen

Heute gibt es einen Apfel zur Stärkung bei den Tageskindern

Die Betreuung in Kindertagespflege stellt vor allem für Kleinkinder unter drei Jahren eine Alternative zur Betreuung in einer Kinderkrippe dar. Viele Eltern entscheiden sich aufgrund der familienähnlichen Atmosphäre bei der Tagesmutter für die Betreuungsform Kindertagespflege. Auch rechtlich ist die Betreuungsform Kindertagespflege einer Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gleichgestellt. Beide Betreuungsformen werden öffentlich gefördert.

 

Mit drei Jahren wechseln die Kinder in aller Regel in eine Kindertageseinrichtung. Trotzdem steht die Kindertagespflege auch für eine ergänzende Betreuung von Kindern von drei Jahren bis Schuleintritt sowie für Schulkinder offen, wenn beispielsweise der gewünschte Ganztagesplatz in einer Kindertageseinrichtung nicht wohnortnah zur Verfügung steht oder die Zeiten der Schule den Betreuungsbedarf der Eltern nicht abdecken können.

Der Tagesmütterverein Ulm e.V. (TMV) informiert, berät und unterstützt Ulmer Familien, die sich für einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege interessieren.

  1. Betreuung im Haushalt der Tagespflegeperson (TPP):
    Diese Form der Kindertagespflege wird am häufigsten gewählt. In der Regel bringen die Eltern ihre Kinder in den Haushalt der TPP und holen sie dort auch wieder ab. Der Betreuungsumfang wird mit der TPP abgestimmt und kann individuell an die Bedürfnisse der abgebenden Eltern angepasst werden. Häufig betreut die TPP gleichzeitig noch eigene oder weitere Kinder, sodass auch Gruppenerfahrungen im Umgang mit anderen Kindern gemacht werden können.

  2. Betreuung im Haushalt der Eltern:
    Die Tagespflegeperson, in diesem Fall oft auch Kinderfrau genannt, kommt in den Haushalt der abgebenden Eltern und betreut die Kinder in der vertrauten Umgebung. Häufig sind Kinderfrauen auch bei den Eltern angestellt. Auch hier richtet sich der Betreuungsumfang am tatsächlichen Bedarf der Eltern.

  3. Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen:
    Hier mieten meist zwei TPP gemeinsam geeignete Räumlichkeiten an, die kindgerecht zur Betreuung von bis zu neun Kindern gleichzeitig ausgestattet werden. Für jedes Kind stellt eine TPP die feste Bezugsperson dar. In diesen sogenannten Großtagespflegestellen haben die Kinder ebenfalls die Möglichkeit erste Gruppenerfahrungen in einem kleinen und überschaubaren Rahmen zu sammeln. Das Angebot fördert soziales Lernen und bietet den Kindern auch eine (begrenzte) Auswahl an Spielpartnern.

Die Information, Beratung, Begleitung und Vermittlung von Angeboten der Kindertagespflege erfolgt in Ulm über den Tagesmütterverein Ulm e.V. (TMV).
In einem persönlichen Gespräch werden Sie umfangreich über die Kindertagespflege informiert. Entsprechend Ihres Bedarfs werden Ihnen nach Möglichkeit mehrere Betreuungsmöglichkeiten aufgezeigt und es wird der Kontakt zu den Tagespflegepersonen hergestellt. Darüber hinaus steht Ihnen der Tagesmütterverein auch während der laufenden Betreuung beratend zur Seite.

Sie schließen mit der Tagespflegeperson  einen Betreuungsvertrag ab in dem neben dem Betreuungsumfang auch der Stundensatz je Betreuungstunde festgelegt wird. Als Ulmer Familie haben Sie die Möglichkeit bei der Stadt Ulm einen Antrag auf Förderung in Kindertagespflege zu stellen. Werden die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt, bezahlt die Stadt Ulm einen nach dem Alter des Kindes gestaffelten Stundensatz an die Tagespflegeperson und erhebt dafür bei Ihnen einen Kostenbeitrag. Die Kostenbeiträge in Kindertagespflege und die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen sind in Ulm angeglichen und orientieren sich am Betreuungsumfang, der Anzahl der Kinder in der Familie und an Ihrer Einkommenssituation. Die Laufzeit der Förderung orientiert sich an Ihrem Bedarf und endet spätestens nach 12 Monaten. Folgeanträge sind möglich.

Alle Anträge auf Förderung sind an die Stadt Ulm, Abteilung Kindertagesbetreuung in Ulm (KITA) zu richten.

Der Erstantrag auf Förderung in Kindertagespflege steht nicht als Download zur Verfügung. Wir versehen jeden Antrag bei der Ausgabe an Sie mit einem Ausgabedatum. Frühestens ab diesem Datum kann die Förderung bewilligt werden.

Das Antragsformular erhalten Sie an folgenden Stellen:

  • Stadt Ulm, Abteilung Kindertagesbetreuung in Ulm (KITA), Zeitblomstraße 7, 89073 Ulm
  • Tagesmütterverein Ulm e.V., Deinselsgasse 18, 89073 Ulm
  • Fachberatung Kindertagespflege, Herrenkellergasse 1, 89073 Ulm

Detaillierte Informationen zur Antragstellung und den Fördervoraussetzungen stehen Ihnen als Download zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass eine Förderung in Kindertagespflege erst ab dem Zeitpunkt erfolgen kann, an dem uns Ihr Betreuungsbedarf bekannt wird. Deshalb empfiehlt es sich frühzeitig an einer der oben aufgeführten Stellen ein Antragsformular abzuholen. Dieses wird mit einem Ausgabedatum versehen, ab welchem die Förderung bewilligt werden kann sofern die Voraussetzungen vorliegen.

Hier gelangen Sie zur Homepage des Tagesmütterverein Ulm e.V.