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Betreuungsbehörde

Wir informieren und beraten über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen. Wir unterstützen das Betreuungsgericht durch Sachverhaltsermittlungen und Betreuervorschläge. Die betroffenen Personen müssen volljährig sein und es muss eine psychische Erkrankung bzw. eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung vorliegen, wodurch die Betroffenen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

Unsere Angebote

  • Information, Beratung und Unterstützung von Betreuern und Bevollmächtigten
  • Beratung von betroffenen und beteiligten Personen nach dem Betreuungsgesetz
  • Informationen zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen (keine Rechtsberatung)
  • Öffentliche Beglaubigung von Vollmachten und Betreuungsverfügungen