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Soziale Vergünstigungen

Welche Angebote und Unterstützung bieten wir?

  • Die LobbyCard und KinderBonusCard und die KinderBonusCard  können Ulmer Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen erhalten. Die LobbyCard berechtigt beispielweise zum Bezug der Erwachsenenmonatsfahrkarte im Stadtgebiet Ulm/Neu-Ulm zum halben Preis. Sie berechtigt auch zum Einkauf in den Tafelläden. Zudem können Eltern bei Erfüllen der LobbyCard Kriterien von Kindergartengebühren in Ulm freigestellt werden. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Vergünstigungen in den Bereichen Bildung, Kultur, Gesundheit und Freizeit. Eine persönliche Beratung erfolgt durch uns. Wir bearbeiten Ihren Antrag und stellen Ihnen die Karte aus.
  • Ein vergünstigtes Monatsticket im ÖPNV für den Stadtverkehr Ulm/ Neu-Ulm (Zone 10/20) erhalten volljährige Bürgerinnen und Bürger - die über einen Erstwohnsitz in der Stadt Ulm und - über eine Lobbycard verfügen.
  • Familienpass
    Mit dem Landesfamilienpass können Familien, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen und die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt Schlösser, Gärten, Museen und Freizeitparks besuchen. Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig. Antragsstellung, Bearbeitung und Ausstellung des Passes erfolgen bei uns.
  • Rundfunkbeitrag - Befreiung oder Ermäßigung beantragen 
    Es besteht die Möglichkeit, aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen eine Befreiung / Ermäßigung von der Rundfunkbeitragspflicht zu beantragen. Zuständig ist der Beitragsservice von ARD und ZDF.
  • Elterngeld
    Das Elterngeld unterstützt Sie nach der Geburt Ihres Kindes finanziell. Zuständig für die Beantragung des Elterngeldes ist die L-Bank.
  • Informationsmaterial zu weiteren Vergünstigungen (z.B. Eintrittskarten über die Kulturloge ulm) sind bei uns erhältlich.